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Dasselbe könnte aber auch für Zug und Stadtbahn gelten. Es gibt ja auch noch Beförderungsbedingungen, und die erkennt man an, wenn man ein öffentliches Verkehrsmittel betritt. Aus Sicherheitsgründen darf dir immer der Ausstieg verweigert werden.
Ich nehme doch mal stark an, dass §239 StGb hier nicht greift. Es fehlt am Vorsatz.
Mit dem Einstieg in den Bus und dem Entrichten des Fahrpreises wird ein Beförderungsvertrag begründet, dem die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVS zugrunde liegen. In §4,3 der Beförderungsbedingungen ist der Ein- und Ausstieg klar geregelt.
Auch beim "Halt auf Wunsch" hat der Fahrer letztlich das letzte Wort, er muss die StVO beachten: §4 "Verhalten der Fahrgäste" der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen.
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Neulich war's so, dass ein Busfahrer mich gebeten hatte, woanders auszusteigen - war der letzte Bus und dann war die Rückkehr zum Depot einfacher
Unterschiede gibt's
Grüße
eep50
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eep50
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(09. 03. 2009, 12:30)Bahnbär schrieb: Nur für die Fahrgäste sehr ärgerlich, kein Kollege verpasst so einen Termin.
Wenn kein Kollege einen Termin verpasst, was war dann so ärgerlich? Kennt man doch sonst eigentlich nur von Schülerfahrten, da freuen sich die Schüler ja meistens wenn's eine Betriebsstörung gibt und sie deswegen zu spät kommen.
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09. 03. 2009, 19:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09. 03. 2009, 19:58 von mr-it.)
Also das mit den 19 Minuten ist ja heftig. Was ich schon alles erlebt habe. Letztens hat ein Busfahrer eine Haltestelle umfahren da dort ein Unfall war und deshalb ca. 400Meter weiter weg gehalten(Weit und breit keine Haltestelle und auch keine Linienführung) und dort die Leute dann aussteigen lassen. Allerdings kam da eine Anweisung von der Zentrale das zu machen, wie sieht das dann aus? Gilt das dann als Haltestelle?
Also bisher kam das so oft vor und meiner Meinung hat der Fahrer immer richtig gehandelt und drauf geachtet das alles sicher ist. Sowas finde ich richtig, gibt es im Gesetz nicht etwas das dem Fahrer Handlungsfreiheit einräumt. Es passiert immer was spontanes und meistens sind die Kurzfristigen Entscheidungen gut, auch wenn das bedeutet das er/sie den Bus Quer auf die Fahrbahn parkt damit kein Auto die Fahrgäste anfahren kann. :-D
Grüße!
§12 der StVO regelt das Halten und Parken generell und sehr ausführlich.
§4(3) der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVS regeln das Aussteigen, sowie die Ausnahmen vom Aussteigen und Einsteigen an Haltestellen.
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Vielleicht möchtest du uns eine Zusammenfassung geben?
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Ich komme aus Kroatien und da ist das so kommt drauf an wo die Leute STOP drücken
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27. 03. 2019, 21:18
Wie wird das mit dem ,Halt auf Wunsch' bei der SSB ab 1.4.2019 geregelt, nachdem es bekanntlich keine Zonengrenze 10 mehr gibt ?
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