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16. 01. 2023, 00:02
Besteht denn da keine "Bedienungspflicht", es handelt sich doch um keine Linie im Freizeit- oder Ausflugsverkehr ?
Einem Busunternehmer würde demgegenüber wohl die Konzession entzogen werden, wenn er seine Linie so oft, warum auch immer, nicht fährt ?
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(16. 01. 2023, 00:02)Micha schrieb: Besteht denn da keine "Bedienungspflicht", es handelt sich doch um keine Linie im Freizeit- oder Ausflugsverkehr ?
Einem Busunternehmer würde demgegenüber wohl die Konzession entzogen werden, wenn er seine Linie so oft, warum auch immer, nicht fährt ?
Klar besteht eine Bedienungspflicht. Nachdem die Linie aber so "unwichtig" ist und die Ausfälle stets gemeldet werden, sieht keiner Bedarf da nachzusteuern. Ein SEV wird Zeitmäßig keine Alternative sein.
Einzig Ersatzzüge von TRI und WFL wären da ggf. denkbar. Nur die Frage ob dort 111 + Bn Wagen die bessere Alternative sind.
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Da kann man sich aber auch fragen, wie es denn TRI&Co hinbekommen ihre Züge mit Personal zu besetzen? Die sind ja meist auch noch von "weiter weg".
Da die Schusterbahn 0 barrierefreie Stationen hat, wären hier n-Wagen nicht mal ein großer Verlust.
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(16. 01. 2023, 18:52)glx schrieb: Da kann man sich aber auch fragen, wie es denn TRI&Co hinbekommen ihre Züge mit Personal zu besetzen? Die sind ja meist auch noch von "weiter weg".
Da die Schusterbahn 0 barrierefreie Stationen hat, wären hier n-Wagen nicht mal ein großer Verlust.
Oftmals sind die Tf gar nicht von TRI. Ich habe schon welche von FlexxTf, KonRail und natürlich eigene von WFL gesehen.
Bei diesen Ersatzverkehren machen viele Personaldienstleister ein gutes Geschäft.
Es gab ja schon 143+Steuerwagen. Dieser hatte automatische Türen. Da benötigte nicht mal einen Zugbegleiter. TRI und auch die GfF haben solche Wittenberger im Bestand.
Es ist halt schade, wie Stiefmütterlich die Schusterbahn behandelt wird. Natürlich sind alle Punkte alternativ zu erreichen, aber dann brauch man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann gar niemand mehr mit der R11 fährt.
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16. 01. 2023, 19:56
Wird da keine "Strafzahlung" für nicht erbrachte Verkehrsleistungen von Seiten DB Regio fällig ?
Und wer als Fahrgast auf die R11 angewiesen ist, bekommt hoffentlich eine vollumfängliche Entschädigung ?
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Ich weiß halt nicht in wie weit die Fahrgastrechte geltend gemacht werden können.
Interessant wäre es wirklich.
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(16. 01. 2023, 20:06)Sebastian590 schrieb: Ich weiß halt nicht in wie weit die Fahrgastrechte geltend gemacht werden können.
Interessant wäre es wirklich.
Ich denke, wenn man über die Ersatzweg die übliche Verspätung, ab der die Erstattungen fällig werden, erhält, dann bekommt man etwas. Also gar nicht, weil die Ersatzwege nicht mehr als 60 Minute länger sein dürften.
Interessanter wird es, wenn jemand mit einer reinen DB-Fahrkarte kommt, welche in den "innerstädtischen Linien" nicht gültig ist. Die Anzahl davon betroffener Fahrgäste dürfte aber auch bei Null liegen.
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(17. 01. 2023, 16:42)dt8.de schrieb: (16. 01. 2023, 20:06)Sebastian590 schrieb: Ich weiß halt nicht in wie weit die Fahrgastrechte geltend gemacht werden können.
Interessant wäre es wirklich.
Ich denke, wenn man über die Ersatzweg die übliche Verspätung, ab der die Erstattungen fällig werden, erhält, dann bekommt man etwas. Also gar nicht, weil die Ersatzwege nicht mehr als 60 Minute länger sein dürften.
Interessanter wird es, wenn jemand mit einer reinen DB-Fahrkarte kommt, welche in den "innerstädtischen Linien" nicht gültig ist. Die Anzahl davon betroffener Fahrgäste dürfte aber auch bei Null liegen.
Unangenehm ist es für alle Fahrgäste, die sich morgens und nachmittags von Ludwigsburg in Ri. Untertürkheim (und in Gegenrichtung) bewegen. Allerdings ist der Ersatzweg (S-Bahn bis HBF und Umstieg in die S1) nur bedingt länger. Rechnet man noch die bessere Taktung mit ein (15 statt 60-Min-Takt) so kommt man u.U. per S-Bahn schneller an, als mit der Schusterbahn, da man flexibler untewegs ist.
Das Problem liegt bei der (Nicht)bedienung der Zwischenhalte. Im schlimmsten Fall haben potenzielle Fahrgäste zwischen Zazenhausen und Ebitzweg das grösste Problem, da der Umweg dreimal Umsteigen beinhaltet (53 bis Zuffenhausen, S-Bahn bis HBF, Umstieg Ri. Nürnberger Str. und folgend Fussweg). Auch die Fahrgäste aus Münster (Hallschlag) müssen ersteinmal in den Bus 56, und dann an der Rosensteinbrücke in die U13.
Als Gegenargument würde der VVS angeben, dass solche Zwischenfahrten nur eine sehr kleine Zahl ausmachen und ohnehin kaum gefragt seien, sonst würde man die Linie RB11 den ganzen Tag fahren lassen. Ehrlich gesagt, wenn man eine zufällige Umfrage unter Fahrgästen aus Münster, Kienbachviertel und S-Rot machen würde, dann wette ich dass zu 95% die Schusterbahn völlig unbekannt ist.
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19. 01. 2023, 10:22
Ich habe eine zeitlang die Verbindung Münster - Ebitzweg beruflich benutzt.
Das war zeitlich per ÖPNV konkurrenzlos.
Wäre ich immer noch darauf angewiesen, würde ich ein Exempel statuieren und notfalls bis zum VM gehen.
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19. 01. 2023, 10:26
Bei wieviel Prozent der Bevölkerung diese oder eine andere Verbindung bzw. Linie im ÖPNV "bekannt" ist oder nicht, ist völlig unerheblich.
Mit dem gleichen Argument könnte man z. B. die Linie 50 längst einstellen.
Es besteht Bedienungspflicht.
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