10. 02. 2009, 21:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10. 02. 2009, 21:59 von Jack Lanthyer.)
Ein wichtiger Hinweis: Mit hätte, könnte, etc... ist es keinem geholfen, daher tue ich es so, als wäre es bereits Realität... dennoch ist das nur ein Vorschlag, das ich hier untermauern möchte, welche Verbesserung der VVS für die Kunden, vor allem beim Fahrscheinkauf, bringen könnte.
In dem Zusammenhang mit dem NALDO-Tarif, daß die Fahrgäste um ca. 20% verbilligte Einzelfahrscheine und Tageskarten Solo erhalten, wenn sie ihre Fahrscheine am Automaten und (beim Busfahrer ? ) bargeldlos mit einer Geldkarte kaufen, denke ich, daß das für den VVS sicher ein Optimum ist, eine solche Fahrscheinart zum Verkauf anbieten, würden, um den Fahrgästen einen Anreiz mit der Geldkarte zu bezahlen geben.
Normale Fahrkarten gibt es aber bei Kontoabbuchung nach wie vor und wird es auch weiterhin geben.
Beispiel:
Einzelsparscheine und Tagessparkarten Solo gibt es nur gegen Zahlung mit einer Geldkarte, beim Zahlungsversuch mit Electronic Cash (Kontoabbuchung) werden normale Fahrscheine ausgegeben.
Diese Tariftabelle ist nur ein Beispiel. Die Gruppentageskarten wird es nach wie vor, bis zu 2 Zonen und für das ganze Netz geben.
Vorschlag zu einer Änderung der Fahrscheingültigkeit Einzelfahrscheine sowie -sparscheine und Mehrfahrtenkarten: Bis 2 Zonen: 1 Stunde; 4 Zonen: 2 Stunden; 6 und mehr Zonen 3 Stunden.
Der nächste Vorschlag wäre die Umstellung von einem Zonen- in Wabentarif, sowie die Einführung eines Stadttarifs. Für den Stadttarif sollen die betroffene Städte Kernwaben bilden, bis zu 2 Waben für den Stadttarif müßte es reichen. Stuttgart ist von der Stadttarif ausgeschlossen, der Grund ist das gute Angebot an ÖPNV in Stuttgart, daß auf den Stadttarif verzichtet werden kann. Um die Kernwabe kann ein Ring gebildet werden, damit die Fahrgäste für 3 befahrene Waben innerhalb eines Großraums (Kernwabe + Ring) nur 2 Waben bezahlen müssen.
Der Stadttarif hängt von der Größenordung einer Stadt und des Angebot der Verkehrsmittel ab. Zu beachten ist es, daß z.T. die Züge, wie z.B. die S-Bahn von der Stadttarif ausgeschlossen werden kann.
Zum Beispiel: Ludwigsburg: Es verkehren zw. Ludwigsburg und Asperg Busse und S-Bahn. Damit die Fahrgäste mit dem Stadttarif einen Anreiz bekommen, mit dem Bus nach Asperg zu fahren, gilt der Stadttarif nicht in der S-Bahn.
Oder Leonberg: Von Leonberg nach Höfingen gilt der Stadttarif in der S-Bahn nicht in den Zeiten, wo die Busse von Leonberg nach Höfingen verkehren, außerhalb des Busverkehrszeiten darf der Stadttarif in der S-Bahn zw. Leonberg und Höfingen angewandt werden. Ausnahme: Silberberg (Hp Rutesheim) da gilt der Stadttarif von Rutesheim nach Höfingen (wer möchte gerne in Leonberg auf den Bus nach Höfingen umsteigen?) immer, vorausgesetzt: Der Kauf und die Entwertung erfolgt in Hp Rutesheim. Umgekehrt auch: Wer direkt von Höfingen zum Hp Rutesheim fahren will, muß ein Fahrschein (NUR EINZELFAHRSCHEIN - KEINE MEHRFAHRTENKARTE - die Mehrfahrtenkarte darf nur für den Rückweg genutzt werden, wenn die Entwertung der Hinfahrt in Rutesheim (S-Bahn-Hp) erfolgte) des Stadttarifs bis Rutesheim gelöst haben
Darauf müssen die Fahrgäste aber achten daß der Stadttarif in den Bussen zw. Bf Rutesheim und Leonberg via Rutesheim Rathaus nicht gilt, es gilt nur in Verbindung mit einer Direktverbindung (inkl. umsteigen in Leonberg).
Grundsätzlich unterscheidet sich der Stadttarif im wesentlichen von einem normalen Tarif, daß die Fahrtunterbrechung nicht gestattet ist. Das umsteigen in Richtung Fahrziel ist eingeschränkt gestattet (s. Örtliche Bestimmungen des Stadttarifs).
In dem Zusammenhang mit dem NALDO-Tarif, daß die Fahrgäste um ca. 20% verbilligte Einzelfahrscheine und Tageskarten Solo erhalten, wenn sie ihre Fahrscheine am Automaten und (beim Busfahrer ? ) bargeldlos mit einer Geldkarte kaufen, denke ich, daß das für den VVS sicher ein Optimum ist, eine solche Fahrscheinart zum Verkauf anbieten, würden, um den Fahrgästen einen Anreiz mit der Geldkarte zu bezahlen geben.
Normale Fahrkarten gibt es aber bei Kontoabbuchung nach wie vor und wird es auch weiterhin geben.
Beispiel:
Einzelfahrschein | Tageskarte Solo | Mehrfahrtenkarte | Einzelsparschein | Tagessparkarte Solo | |
Kurzstrecke | 1,00 € | ||||
1 Zone | 1,95 € | 3,90 € | 6,90 € | 1,55 € | 3,10 € |
2 Zonen | 2,40 € | 4,80 € | 9,20 € | 1,90 € | 3,85 € |
3 Zonen | 3,20 € | 6,40 € | 12,10 € | 2,55 € | 5,10 € |
4 Zonen | 4,30 € | 8,60 € | 16,40 € | 3,45 € | 6,90 € |
5 Zonen | 5,50 € | 11,00 € | 20,40 € | 4,40 € | 8,80 € |
6 und mehr Zonen | 6,50 € | 13,00 € | 24,50 € | 5,20 € | 10,40 € |
Einzelsparscheine und Tagessparkarten Solo gibt es nur gegen Zahlung mit einer Geldkarte, beim Zahlungsversuch mit Electronic Cash (Kontoabbuchung) werden normale Fahrscheine ausgegeben.
Diese Tariftabelle ist nur ein Beispiel. Die Gruppentageskarten wird es nach wie vor, bis zu 2 Zonen und für das ganze Netz geben.
Vorschlag zu einer Änderung der Fahrscheingültigkeit Einzelfahrscheine sowie -sparscheine und Mehrfahrtenkarten: Bis 2 Zonen: 1 Stunde; 4 Zonen: 2 Stunden; 6 und mehr Zonen 3 Stunden.
Der nächste Vorschlag wäre die Umstellung von einem Zonen- in Wabentarif, sowie die Einführung eines Stadttarifs. Für den Stadttarif sollen die betroffene Städte Kernwaben bilden, bis zu 2 Waben für den Stadttarif müßte es reichen. Stuttgart ist von der Stadttarif ausgeschlossen, der Grund ist das gute Angebot an ÖPNV in Stuttgart, daß auf den Stadttarif verzichtet werden kann. Um die Kernwabe kann ein Ring gebildet werden, damit die Fahrgäste für 3 befahrene Waben innerhalb eines Großraums (Kernwabe + Ring) nur 2 Waben bezahlen müssen.
Der Stadttarif hängt von der Größenordung einer Stadt und des Angebot der Verkehrsmittel ab. Zu beachten ist es, daß z.T. die Züge, wie z.B. die S-Bahn von der Stadttarif ausgeschlossen werden kann.
Zum Beispiel: Ludwigsburg: Es verkehren zw. Ludwigsburg und Asperg Busse und S-Bahn. Damit die Fahrgäste mit dem Stadttarif einen Anreiz bekommen, mit dem Bus nach Asperg zu fahren, gilt der Stadttarif nicht in der S-Bahn.
Oder Leonberg: Von Leonberg nach Höfingen gilt der Stadttarif in der S-Bahn nicht in den Zeiten, wo die Busse von Leonberg nach Höfingen verkehren, außerhalb des Busverkehrszeiten darf der Stadttarif in der S-Bahn zw. Leonberg und Höfingen angewandt werden. Ausnahme: Silberberg (Hp Rutesheim) da gilt der Stadttarif von Rutesheim nach Höfingen (wer möchte gerne in Leonberg auf den Bus nach Höfingen umsteigen?) immer, vorausgesetzt: Der Kauf und die Entwertung erfolgt in Hp Rutesheim. Umgekehrt auch: Wer direkt von Höfingen zum Hp Rutesheim fahren will, muß ein Fahrschein (NUR EINZELFAHRSCHEIN - KEINE MEHRFAHRTENKARTE - die Mehrfahrtenkarte darf nur für den Rückweg genutzt werden, wenn die Entwertung der Hinfahrt in Rutesheim (S-Bahn-Hp) erfolgte) des Stadttarifs bis Rutesheim gelöst haben
Darauf müssen die Fahrgäste aber achten daß der Stadttarif in den Bussen zw. Bf Rutesheim und Leonberg via Rutesheim Rathaus nicht gilt, es gilt nur in Verbindung mit einer Direktverbindung (inkl. umsteigen in Leonberg).
Grundsätzlich unterscheidet sich der Stadttarif im wesentlichen von einem normalen Tarif, daß die Fahrtunterbrechung nicht gestattet ist. Das umsteigen in Richtung Fahrziel ist eingeschränkt gestattet (s. Örtliche Bestimmungen des Stadttarifs).