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Sperrfrist Fahrräder
#1
Es gibt ja die tolle Sperrfrist für Fahrräder bis 18:30 Uhr, die ich ja in vollen Bahnen durchaus für richtig halte.

Aber ich ich möchte euch über folgendes Erlebnis berichten:

Jetzt habe ich mich getraut doch Sage und Schreibe um 18:25 am Charlottenplatz in eine U6 einzusteigen. Diese U-Bahn war gering belegt, niemand stand (außer die Kontrolleure). Beim Einsteigen sahen es die drei Herren nicht für nötig mich auf die Sperrfrist hinzuweisen. Nach der Kontrolle meiner Fahrkarte aber durchaus und schmissen mich sogar am Olgaeck wieder raus.

Also die Herren sahen mir ja schon sehr kompetent aus - aber dass sie es doch für nötig sahen sich als Prinzipienreiter aufzuspielen halte ich schon für unverschämt.

Auch wenn die Herren nicht für die zahlenden Kunden zuständig waren, so sollten sie sich doch etwas kundenfreundlicher geben, wenn sie mal zahlende Kunden antreffen.

Ich hoffe ich habe mir jetzt meinen Frust über diese SSB-Herren heruntergeschrieben und kann bald wieder konstruktiv mitdiskutieren...
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#2
Kanntest Du die Sperrfristzeiten vor dem Einstieg???

Gruß
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#3
(30. 01. 2009, 19:26)luchs schrieb: Diese U-Bahn war gering belegt, niemand stand (außer die Kontrolleure).

Wie man auf der Homepage der SSB nachlesen kann: http://www.ssb-ag.de/94-0-Hausordnung-un...ellen.html
*Das Zeichen “U” steht übrigens nicht für U-Bahn, sondern für die vom Straßenverkehr unabhängige Linienführung der Stadtbahn.

Und zu der Sache mit dem Fahrrad denke ich,man muss sich einfach an die Regelungen halten.Sonst kommt jeder mit einem Fahrrad daher,und meint, es sind ja nur noch "paar Minütchen".
Viele Grüße aus Möhringen
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#4
(30. 01. 2009, 21:25)Kasten 10er schrieb: Kanntest Du die Sperrfristzeiten vor dem Einstieg???
Ja - ich kannte sie wirklich. Genau deswegen habe ich sogar mein neues Rad (da kein Licht) vom HBF bis zum Charlottenplatz geschoben, in der Hoffnung dass es dann schon von der Zeit passt. Nur war ich eben doch 4 Minuten zu schnell...
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#5
(30. 01. 2009, 22:09)luchs schrieb:
(30. 01. 2009, 21:25)Kasten 10er schrieb: Kanntest Du die Sperrfristzeiten vor dem Einstieg???
Ja - ich kannte sie wirklich. Genau deswegen habe ich sogar mein neues Rad (da kein Licht) vom HBF bis zum Charlottenplatz geschoben, in der Hoffnung dass es dann schon von der Zeit passt. Nur war ich eben doch 4 Minuten zu schnell...

Dann sei doch froh, daß sie Dich nur hinauswarfen. Ich habe (als Beobachter) da auch schon ein erhöhtes Beförderungsentgelt erlebt. Allerdings war der Radfahrer auch zu dämlich: Kontrolle (Zivil) ist im Wagen und schon fertig mit der Kontrolle. Radfahrer steigt ein, Kontrolleur spricht ihn noch beim Einsteigen an, daß das 40,- kosten würde, wenn eine Kontrolle kommt. Radfahrer antwortet mit "es wird schon keine kommen". Tja, kaum waren die Türen dann zu ...

Ansonsten bin ich aber schon der Meinung, daß das korrekt ist, auch wegen 4 Minuten. Ich erlebe immer wieder, daß in der HVZ in volle Züge auch noch Radfahrer einsteigen, die es einen Dreck schert, ob die Bahn schon voll ist oder nicht, oder die nicht bereit sind, das Fahrrad mal beiseite zu nehmen wenn der Bahnsteig mal auf der anderen Seite ist (Degerloch). Und wo will man dann die Grenze ziehen?

Martin
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#6
(31. 01. 2009, 00:28)dt8.de schrieb: Ansonsten bin ich aber schon der Meinung, daß das korrekt ist, auch wegen 4 Minuten.
Bei uns hat auch schon einer, der mit dem 14 Uhr Juniorticket um 13.58 fahren wollte, nen 40er bekommen. Also das kanns echt nicht sein...

Man sollte die Regelung in etwa so machen: Wenn die Zeit von Gültigkeit des Tickets zur nächsten Abfahrtszeit länger ist, als die Zeit von aktueller Uhrzeit bis zu Beginn der Gültigkeit des Tickets, (frühstens jedoch ca. 20 Minuten vorher oder so), sollte eine Mitfahrgelegenheit dennoch gestattet werden.
Dann darf man auch um 13.55 fahren und nicht erst z.b. um 14.25 ...
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#7
Na ja, du hast tatsächlich Recht. Hätte wohl durchaus auch 40€ kosten können. Wobei das kein erhötes Beförderungsentgelt gewesen wäre (Da kein Ticket erforderlich ist) sondern in $4 Abs. 14 der Beförderungsbindingen gesondert geregelt ist. Scheint ja schon ein häufiges Problem gewesen zu sein, wenn das so genau geregelt ist. Ich hätte jetzt eher erwartet, das das ein Thema von Hausrecht wäre, was zwar den Rausschmiss rechtfertigt, aber keine zusätzlichen Kosten.

(31. 01. 2009, 00:28)dt8.de schrieb: Und wo will man dann die Grenze ziehen?
Aber was war das Ende vom Lied:
Ich durfte dann ganz Regelkonform mit der späteren kürzeren U5, die etwas voller war, mitfahren.

Wo soll man die Grenze ziehen:
Zum Beispiel daran, ob man andere Fahrgäste behindert oder nicht.

So habe ich es schon erlebt, das am WE wo es zulässig ist, sich in einer überfüllten U14 die Menschen (schöner Wilhelmatag) den Platz mit mehreren Fahrrädern, u.a. ein Tandem (das dieses da überhaupt rein passte wunderte mich doch sehr), und auch noch Rollstuhlfahrer teilen mussten.

Wie soll ein normaler Mensch das da begreifen, dass da kein Ermessenspielraum vorliegt, wenn er mal in eine locker besetzte Bahn, wie in meinem Falle, einsteigt.
(31. 01. 2009, 01:02)Ensign Joe schrieb: [quote='dt8.de' pid='8190' dateline='1233358118']
(..) Also das kanns echt nicht sein...

Man sollte die Regelung in etwa so machen: Wenn die Zeit von Gültigkeit des Tickets zur nächsten Abfahrtszeit länger ist, als die Zeit von aktueller Uhrzeit bis zu Beginn der Gültigkeit des Tickets, (frühstens jedoch ca. 20 Minuten vorher oder so), sollte eine Mitfahrgelegenheit dennoch gestattet werden.
Dann darf man auch um 13.55 fahren und nicht erst z.b. um 14.25 ...
Also, ich meine dass die Regelung wohl recht schwer sowohl verständlich also auch juristisch korrekt aufzunehmen wäre. Z.b. wäre die nächste Frage, was ist dann bei Verspätungen anzunehmen und und und.

Es sollte einfach ein paar interne Mitarbeiter-Anweisungen geben, die auf dem gesunden Menschenverstand beruhen, wann sie auch mal ein Auge zudrücken sollten. So könnte man z.B. sagen, dass es bzgl. der zeitbeschränkten Tickets und Sperrregeln nicht auf 10 Minuten ankommt. Schließlich muss der Fahrgast ja durchaus auch 30 Minuten Verspätungen tollierieren bevor er die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen darf...
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#8
(30. 01. 2009, 22:09)luchs schrieb: Genau deswegen habe ich sogar mein neues Rad (da kein Licht) vom HBF bis zum Charlottenplatz geschoben, in der Hoffnung dass es dann schon von der Zeit passt. Nur war ich eben doch 4 Minuten zu schnell...
Dir ist aber schon bewußt,dass du als Fahrradfahrer als Verkehrsteilnehmer zählst, und ein Licht haben musst..soweit ich dat weiss haftest du sonst im Falle falls dich einer nicht erkennt und anfährt..

Sei doch froh, dass du kein Bußgeld zahlen musstest.

Ich musste einmal ein Bußgeld zahlen,wegen zwei Minuten(!) Da wurde ich "erwischt".Dabei hatte ich einfach vergessen,das diese Zone bei mir erst ab 12 Uhr gillt.Da saß ich in der U7 Killesberg. Und ab der Haltestelle ,,Bopser´´ würde dann meine Fahrkarte erst ab 12 Uhr gültig sein.
Und da haben die Kontrolleure mir doch tatsächlich zwei Minuten zu vor nen Zettel in die Hand gedrückt,wegen fahren ohne Fahrschein.Meiner war halt erst zwei Minuten später gültig gewesen(!)....aber gut, das Bußgeld war auch nicht so hoch.Aber ein bisschen ärgerlich fand ichs halt schon.
Viele Grüße aus Möhringen
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#9
Die Beförderung eines Fahrrades während der Sperrzeit stellt laut Beförderungsbedingen eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 40€ geahndet. Auch wenn man "nur" 5 Minuten vor Ablauf der Sperrfrist mitfährt. In der Tat hätte vielleicht der Kollege etwas kulanter sein können, aber er war es nicht. Der nächste kommt dann mit 10 Minuten an und so weiter.

Und was das 14 Uhr Ticket angeht, ist es genauso. Das Ticket heisst "14 Uhr", weil es ab da erst benutzt werden darf, ansonsten würde es "13.58 Uhr" Ticket heissen. Und bei einer Taktung von 10 Minuten kann es dem Junior durchaus zugemutet werden mit dem nächsten Zug zu fahren. Oder er kauft sich ein normales Abo, was aber deutlich teurer ist. Da kann man nicht für 17,40Uhr den ganzen Monat durchs ganze Netz fahren.
Stuttgarts Bahnen und Busse im Netz
www.Stuttgarter-Bahnen.de
www.Stuttgarter-Busse.de
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#10
(31. 01. 2009, 14:43)Stadtbahner schrieb: Und was das 14 Uhr Ticket angeht, ist es genauso. Das Ticket heisst "14 Uhr", weil es ab da erst benutzt werden darf, ansonsten würde es "13.58 Uhr" Ticket heissen. Und bei einer Taktung von 10 Minuten kann es dem Junior durchaus zugemutet werden mit dem nächsten Zug zu fahren. Oder er kauft sich ein normales Abo, was aber deutlich teurer ist. Da kann man nicht für 17,40Uhr den ganzen Monat durchs ganze Netz fahren.

Bei mir wars das mit 12Uhr,dieses Abo hatten die Leute vom Kundenzentrum mir empfolhlen,da ich normalerweiße erst nach 12Uhr in die Stadt fahre.
Dann habe ich denen eben 10€ Bußgeld gezahlt,musste ich innerhalb einer Woche bezahlen,sonst wären es 40€ geworden..
Jetzt habe ich ein ganz normales Jahresticket.

Was mich dann aber doch sehr verwundert mit den Kontrolleuren:
Ich wurde einmal Kontrolliert,und das war genau an dem Tag,als meine Fahrkarte abgelaufen ist.Dann hab ich einfach dem Kontrolleur gesagt,das ich vergessen hab die neue Wertmarke in den Pass zu stecken, und die zig alten Karten gezeigt,die ich im Verbundpass hatte.Das wurde dann komischerweiße mit keinem Bußgeld geahndet..
Viele Grüße aus Möhringen
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