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Namenszusätze an Haltestellen
Pencil 
Das ganze wäre wohl kaum jemandem wirklich aufgefallen.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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Nach diesem offensichtlichen Hoax an der Mercedesstraße mit einem neuen nun ein geänderter Namenszusatz an der Bottroper Straße:

[Bild: 041020-120958b18kbz.jpg]

Besser konnte ich es leider aus der U12 nicht fotografieren, da ich für die an der anderen Wand angebrachte Beschriftung zu weit vorne saß. "Lessing-Schulen" heißt es komplett.

Stellt sich die Frage ob dies hier eine legitime Änderung ist. Durchgesagt wurde wie bisher auch "BIL-Schulen".
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Ist das mit dem Bild in der Bahn nicht ein Verstoß gegen die SSB-Fotoregelung?
Oder gibt es da etwas Neues, nachdem man mir seit Wochen auf E-mails nicht antwortet.
Wer Rechtschreibfehler macht, wird mit lebenslanger Haft im Rechtschreibcamp namens Peinlichkeit bestraft.
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Ja, ist es theoretisch.
Ich sehe aber Snowtrain als unschuldig an der Situation. Das die SSB-Pressestelle keine privaten Anfragen zum Thema Fotogenehmigung ist keine neue Sache. Ich finde es auch sch***e, aber wenn die SSB die Anfragen nicht beantwortet sehe ich keinen anderen Weg wie wissentlich gegen die Ausordnung zu verstoßen.
Interessant, wäre spannend wenn es wirklich wieder illegal wäre...aber abwarten..
Fährt ab auf GT4, DoT4, O307 und co.
Der offizielle SHB-Blog: shb-ev.com
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Wenn ich für jedes Mal wenn ich beispielsweise Monitore in der Stadtbahn fotografiere (weil sie eben bei Streckenunterbrechungen oder Umleitungen außergewöhnliche und damit interessante Dinge anzeigen) einen Antrag auf Fotogenehmigung stellen würde, dann käme ich ja aus dem Anträge stellen nicht mehr heraus. Und lokalisieren könnte ich das ja auch nicht. Da müßte ich dann jedes Mal schreiben "Bitte um Fotogenehmigung am Samstag oder auch am Sonntag im gesamten Netz" (da ich ja oft sehr kurzfristig entscheide ob ich samstags oder sonntags nach Stuttgart fahre). Das ist ja völlig unpraktikabel.

Und man könnte zum Beispiel innen kein Rollband fotografieren das gerade hängt oder eine falsche Linie anzeigt nur weil man vorher nicht um eine Genehmigung ersucht hat (wie auch).
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(04. 10. 2020, 14:57)snowtrain schrieb: Besser konnte ich es leider aus der U12 nicht fotografieren, da ich für die an der anderen Wand angebrachte Beschriftung zu weit vorne saß. "Lessing-Schulen" heißt es komplett.

Stellt sich die Frage ob dies hier eine legitime Änderung ist. Durchgesagt wurde wie bisher auch "BIL-Schulen".

Ich gehe von einer legitimen Änderung aus, weil sich der Betreiber tatsächlich in Lessing-Schulen umbenannt hat.

(04. 10. 2020, 17:03)AlexB2507 schrieb: Ja, ist es theoretisch.
Ich sehe aber Snowtrain als unschuldig an der Situation. Das die SSB-Pressestelle keine privaten Anfragen zum Thema Fotogenehmigung ist keine neue Sache. Ich finde es auch sch***e, aber wenn die SSB die Anfragen nicht beantwortet sehe ich keinen anderen Weg wie wissentlich gegen die Ausordnung zu verstoßen.
Interessant, wäre spannend wenn es wirklich wieder illegal wäre...aber abwarten..

Nun ja, die Hausordnung, deren Auslegung und die Rechtslage sind hier sogar drei verschiedene Dinge. Die Begründung, warum man Fotos in Fahrzeugen der SSB verbietet, ist das potentiell betroffene Persönlichkeitsrecht von Fahrgästen und Mitarbeitern. Hier ist es ein Bild aus dem Fahrzeug heraus und nicht des Fahrzeuginneren, die noch sichtbaren Teile des Fahrzeugs sind Beiwerk, und es sind keine Personen sichtbar.
Dann müsste die SSB ja auch verbieten, aus dem Bahnfenster heraus z.B. den Fernsehturm zu fotografieren.

Bei so einem Bild würde ich es darauf ankommen lassen, bis ein Schreiben der Rechtsabteilung eintrifft, denn bei Facebook, Instagram und sonstwo sind ganz andere Bilder aus der Stadtbahn zu sehen.

Meine persönliche Meinung zu dem Thema ist sowieso, dass einiges vor Gericht so allgemein nicht haltbar sein dürfte, aber solange es keine rechtskräftigen Urteile gibt, will ich nicht derjenige sein, der das vor Gericht erstreitet.
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Generell ist es selbstverständlich wichtig und richtig sich an die Hausordnung der SSB zu halten. Ich kann verstehen, das weder die SSB, noch wir Antragstellerlust darauf haben, tausende solcher Anträge zustellen und zu bearbeiten. Ich würde es befürworten nicht-kommerzielle Aufnahmen von der "Genehmigungspflicht" auszuschließen. Datenschutz muss unabhängig davon natürlich trotzdem beachtet werden. Stativ und Blitz ist in den U Haltestellen für mich auch ein NoGo...und auss guten Gründen verboten. Bei den Google Bewertungen gibt es sogar Bilder aus der HW Möhringen, welche definitiv illegal sind...das finde ich viel blöder, wie ein Bild aus dem DT8 oder aus einer unterirdischen Haltestelle.
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(04. 10. 2020, 18:50)AlexB2507 schrieb: Generell ist es selbstverständlich wichtig und richtig sich an die Hausordnung der SSB zu halten.
Jein. Prinzipiell natürlich ja, da zunächst einmal in gewisser Art rechtskräftig. Das heißt aber nicht, dass tatsächlich alles darin rechtlich korrekt ist. Ich möchte da nur an die Flugblattaktion der Parkschützer erinnern, hier hat sich die SSB mit ihrer Rechtsauffassung auch nicht halten können. Auf das Fotografieren kann dieselbe Argumentation angewandt werden, zumal die Auswirkung auf die SSB dabei Beachtung bestimmter Regeln sogar kleiner ist.
Nur: keiner von uns wird Lust haben, das durchzukämpfen.

(04. 10. 2020, 18:50)AlexB2507 schrieb: Ich würde es befürworten nicht-kommerzielle Aufnahmen von der "Genehmigungspflicht" auszuschließen.
So sehe ich das auch, zumal bei kommerziellen Aufnahmen sowieso eine andere Rechtslage gilt.

(04. 10. 2020, 18:50)AlexB2507 schrieb: Datenschutz muss unabhängig davon natürlich trotzdem beachtet werden.
Auch keine Frage, hatte ich ja schon erwähnt als in dem Fall oben nicht zutreffend.

(04. 10. 2020, 18:50)AlexB2507 schrieb: Stativ und Blitz ist in den U Haltestellen für mich auch ein NoGo...und auss guten Gründen verboten.
Das stimmt so nicht ganz. Da das Fotografieren verboten ist, ist Blitz und Stativ nicht nochmals explizit verboten. Andernfalls könnte man das nämlich als Erlaubnis für Fotos ohne Blitz und Stativ deuten.
Das mit Blitz und Stativ gilt so bei der DB, wo das Fotografieren ansonsten privat erlaubt ist.
Aber ja, für das Verbot von Blitz und Stativ gibt es gute Gründe, das gilt zurecht als Betriebsgefährdung. Ist aber auch nicht nötig, wer weiß was er tut schafft das auch ohne Blitz.

(04. 10. 2020, 18:50)AlexB2507 schrieb: Bei den Google Bewertungen gibt es sogar Bilder aus der HW Möhringen, welche definitiv illegal sind
Selbst das kann ich einem Foto nicht ansehen. Es könnte ja bei einer legalen Gelegenheit bzw. mit Genehmigung entstanden sein.
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Inzwischen wird der neue Namenszusatz an der Bottroper Straße auch von Frau Roth angesagt - habs gestern gehört.
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Hallole,

habs vergessen zu schreiben, war am Wochenende schon so....

Grüßle
AFu
[Bild: 3320-Front-DSO.jpg]
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
http://www.ssb-linien.de
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