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Strassenbau in der Region Stuttgart
Und genau das "keiner hält sich dran" führt dazu, dass die Maßnahmen keine Wirkung zeigen und dann irgendwann die nächste Verschärfung ansteht.
Jeder jammert über die Fahrverbote, "die ja doch keine Wirkung zeigen", hält sich selber nicht dran, wo sich die Katze in den Schwanz beißt.

Dass die Stadt nicht in der Verantwortung ist stimmt im übrigen nicht. Die Verantwortung liegt sehr wohl bei der Stadt, die Maßnahmen wurden nur vom Land angeordnet, weil die Stadt von sich aus untätig geblieben ist. Wenn die Stadt dann aber weiter so damit umgeht, muss sich auch niemand über die nächste Anordnung vom Land wundern.
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Naja, für die Luftreinhaltepläne ist das Land zuständig.
Zur Umsetzung der Luftreinhaltepläne ordnet das Land entsprechende Maßnahmen zur Ausführung durch die Stadt an.
So lange die Stadt diese Anordnungen entsprechend umsetzt und erfüllt (was nach meinem Kenntnisstand der Fall ist), ist die Stadt erstmal fein raus.

Wenn das Ordnungsamt Kontrollen für das Land durchführen soll, braucht es eine Anordnung vom Land. Die gibt es aber (noch?) nicht.
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(03. 01. 2020, 14:14)automan schrieb: So lange die Stadt diese Anordnungen entsprechend umsetzt und erfüllt (was nach meinem Kenntnisstand der Fall ist), ist die Stadt erstmal fein raus.

Abgesehen davon, dass es die Stadt Stuttgart ist in der die Luftqualität schlecht ist, und es sind die Bürger Stuttgarts die darunter leiden. DAS darf man nie vergessen wenn man sagt, das Land / die EU / die Umweltverbände hätten die Stadt gezwungen hier tätig zu werden.
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(03. 01. 2020, 14:14)automan schrieb: Naja, für die Luftreinhaltepläne ist das Land zuständig.
Zur Umsetzung der Luftreinhaltepläne ordnet das Land entsprechende Maßnahmen zur Ausführung durch die Stadt an.

Das ist nur die halbe Wahrheit, denn für die Grenzüberschreitungen der Schadstoffwerte ist die Stadt verantwortlich. Und dann sind wir wieder an dem Punkt, dass das Land die Pläne und Maßnahmen nur angeordnet hat, weil die Stadt untätig geblieben ist, obwohl sie hätte schon vorher tätig werden müssen.

(03. 01. 2020, 14:14)automan schrieb: So lange die Stadt diese Anordnungen entsprechend umsetzt und erfüllt (was nach meinem Kenntnisstand der Fall ist), ist die Stadt erstmal fein raus.

Es wäre Aufgabe der Stadt gewesen, etwas zu tun. Die Maßnahmen des Landes sind nur Zwangsmaßnahmen wegen der vorherigen Untätigkeit der Stadt.
Natürlich kann man sich politisch auf den Standpunkt stellen, die Stadt müsse nur das tun, was eine über ihr stehende Behörde anordnet und es ansonsten aussitzen.

(03. 01. 2020, 14:14)automan schrieb: Wenn das Ordnungsamt Kontrollen für das Land durchführen soll, braucht es eine Anordnung vom Land. Die gibt es aber (noch?) nicht.

Es ist Aufgabe der Stadt, die Luftreinhaltepläne wirksam umzusetzen.

Dazu gehört sicher nicht, dem Bürger zu erzählen, dass sie nicht vor hat, die Pläne wirksam umzusetzen. Von daher wird es bestimmt noch Anordnungen vom Land geben. Die kann das Land aber erst anordnen, wenn es feststellt, dass die Stadt die bereits angeordneten Maßnahmen nicht wirksam umsetzt.

Für die Stadtverwaltung ist diese Vorgehensweise natürlich bequem: dem betroffenen Bürger kann man immer sagen, dann man ja nicht wollte, aber musste. Und er scheint es zu glauben.
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(03. 01. 2020, 19:08)dt8.de schrieb: Und dann sind wir wieder an dem Punkt, dass das Land die Pläne und Maßnahmen nur angeordnet hat, weil die Stadt untätig geblieben ist, obwohl sie hätte schon vorher tätig werden müssen.

Nein, für die Erstellung der Luftreinhaltepläne ist das RP Zuständig.
Was dann in den Plan reingeschrieben wird muss dann von der Stadt umgesetzt werden.
Bis vor kurzem Stand in dem Papier nur nichts verbindliches drin.
Warum wurden in der Vergangenheit nicht schon direkte Maßnahmen in den Plan reingeschrieben, so wie es jetzt der Fall ist?

(03. 01. 2020, 19:08)dt8.de schrieb: Für die Stadtverwaltung ist diese Vorgehensweise natürlich bequem: dem betroffenen Bürger kann man immer sagen, dann man ja nicht wollte, aber musste.

Das entspricht nun mal der Realität. Die Stadtverwaltung möchte die Maßnahmen nicht umsetzen.
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Eigentlich wollte ich nicht mehr antworten, weil es sich nur noch im Kreis dreht. Aber da du eine konkrete Frage stellst:

(03. 01. 2020, 22:08)automan schrieb: Warum wurden in der Vergangenheit nicht schon direkte Maßnahmen in den Plan reingeschrieben, so wie es jetzt der Fall ist?

Weil es Aufgabe der Stadt ist, und das Land als übergeordnete Instanz erst aktiv werden kann, wenn es sieht, dass die Stadt ihrer Aufgabe nicht oder unzureichend nachkommt.

Würde das Land sofort direkte Maßnahmen vorgeben, könnte die Stadt dagegen klagen mit der Begründung, dass sie ja ganz andere - ihrer Meinung nach wirksamere - Maßnahmen hätte ergreifen wollen.
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Nordostring im Tunnel? https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...9d3ca.html
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Südumfahrung Plieningen i.Zsh. mit S21: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...70ee1.html
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Auf der A81 zwischen den Anschlussstellen Feuerbach und Zuffenhausen wurde der Standstreifen in einen Verflechtungsstreifen umgewandelt: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...ee5c6.html
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Neue Straße in L.E:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/i...c6d98.html
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