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Wieder Flankenfahrt in Untertürkheim an besagter Weiche:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...duced=true
Lt. Auskunft eines SSB-Ma hat es diesmal nur Außenspiegel erwischt. Angeblich soll sich die (neue) Weiche während der Überfahrt umgestellt haben. Die Kreuzung war ziemlich lange unterbrochen und U4 und U13 stauten sich.
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Zufällig kam ich ca. 20 Minuten nachdem es passiert ist vorbei; hier noch 2 Fotos:
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Die Weiche scheint verflucht zu sein
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Hallole,
dann bleibt nur noch übrig, dass die Signalisierung so umgestellt wird, dass keine Bahn zur gleichen Zeit diese Stelle passieren darf.
Grüßle
AFu
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
http://www.ssb-linien.de
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(05. 07. 2019, 13:21)AFu schrieb: dann bleibt nur noch übrig, dass die Signalisierung so umgestellt wird, dass keine Bahn zur gleichen Zeit diese Stelle passieren darf.
Betrifft eigentlich nur die U4. Es würde ausreichen wenn sich keine U4-Kurse am Abzweig begegnen.
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19. 07. 2019, 17:45
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle
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(23. 07. 2019, 08:00)Mario schrieb: Diesmal soll den Autofahrer keine Schuld treffen: [...]
Hallo Mario,
das steht nicht im Artikel, hast Du da andere Informationen dazu? M. E. steht im Artikel nur, dass den Stadtbahnfahrer zumindest eine Mitschuld treffen könnte, Aber man fragt sich natürlich schon (also konkret frage ich mich), was der Autofahrer im Gleisbereich getan hat. Wenn man dort verkehrsbedingt anhalten muss, dann darf man das nicht auf den Gleisen tun. Soweit mir bekannt stehen dort Andreaskreuze, es ist also der Gleisbereich ein Bahnübergang. Dort darf man nicht stehen bleiben. Dieser Sachverhalt ist von der möglicherweise fehlerhaften Einschätzung des Stadtbahnfahrers in meinen Augen völlig unabhängig.
Viele Grüße
BW 76
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(23. 07. 2019, 12:15)Besserwisser76 schrieb: (23. 07. 2019, 08:00)Mario schrieb: Diesmal soll den Autofahrer keine Schuld treffen: [...]
Das steht nicht im Artikel, hast Du da andere Informationen dazu? M. E. steht im Artikel nur, dass den Stadtbahnfahrer zumindest eine Mitschuld treffen könnte ..
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Würde hier auch mit einem Bahnübergang oder einem Kreuzungsbereich argumentieren. In beide darf man nach StVO erst einfahren, wenn man sicherstellen kann, dass man den Bereich auch im gleichen Schwung wieder verlassen kann. Daher zumindest eine Teilschuld für den Mercedesfahrer, da nicht nur der Stadtbahnfahrer die Länge und Breite seines Gefährts unterschätzt hat, sondern auch der Mercedesfahrer. Auf Bild 1 und 5 in dem Artikel sieht man, dass der Mercedes mit dem Heck noch deutlich über der gestrichelten Linie steht, welche die Fahrspur vom Gleisbereich trennt. Und evtl. ist da das Auto schon etwas durch den Aufprall mit der Stadtbahn schon weiter zur Seite gedrückt worden, das heißt es ragte mit dem Hech kurz vor der Kollision vielleicht noch etwas weiter rein in den Gleisbereich.
Wie hoch die Quote dann ist müssen Gerichte und Sachverständige entscheiden. Spontan würde ich 50:50 sagen nach den Informationen, die mir der Artikel zur Verfügung stellt.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!