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Verdi Streik bei der SSB?
#11
Das Streikrecht ist bekanntlich im GG Art. 9, Abs. 3 verbrieft. Und in Krankenhäusern z.B. gibt es selbstverständlich eine ,Notbesetzung'.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#12
Verbrieft, ja! Aber nicht jedoch Schrankenlos! Das haben in der Vergangenheit die Bundesrichter mehrfach unterstrichen, daß die Rechte anderer durch den Streik nicht tangiert werden darf.
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#13
Nur mal auf die Schnelle, hierbei ging es allerdings um einen Kita-Streik (öffentl. Einrichtung), den die Eltern unterbinden lassen wollten:

[...] Lan­des­ar­beits­ge­richt Hamm hatte entschieden
Von Streik be­trof­fe­ne Drit­te ha­ben kei­nen An­spruch auf Un­ter­bin­dung des Streiks [...]

Ei­nen An­spruch, ei­nen Streik zu ver­bie­ten, hat nämlich nur der­je­ni­ge, der durch den Streik in so ge­nann­ten
„ab­so­lut geschütz­ten Rech­ten“ (et­wa Ei­gen­tum, Ge­sund­heit) ver­letzt wird.
Ei­ne der­ar­ti­ge Rechts­ver­let­zung lag aber durch den Ki­ta-Streik nicht vor.

Auch wenn Drit­te, die durch Streiks Nach­tei­le er­lei­den, müssen die­se Nach­tei­le hin­neh­men.
Ein Recht, ei­nen Streik un­ter­bin­den zu las­sen, ha­ben sie nicht
[...]

Ich bin kein Rechtswissenschaftler, aber ich leite daraus ab, dass bei einem Streik im ÖPNV ebenfalls keinerlei dieser ,absolut geschützen Rechte' tangiert werden.
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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#14
(08. 04. 2018, 21:34)Jack Lanthyer schrieb: Ist es überhaupt nötig, die Konflikte im Dienstleistungsbereich hinter den Rücken der betroffenen Menschen auszutragen? Angry

Manchmal wünsche ich mir, daß Warnstreiks in Dienstleistungsbereichen vollständig unterbunden wird und der Streik nur als Ultima Ratio (als allerletztes Mittel) durchgeführt werden darf, wenn a) der Betroffenenkreis klein ist, b) das Streikfenster "offen" ist, c) innerhalb des Streikzeitraums Minimaldienste (ÖV) bzw. Notdienste (Kita, Müllabfuhr, etc...) gewährleistet und d) (mindestens 10 Tage vorher) der Streiktermin genannt wird.

Noch weitere Wünsche? Ich wünsche mir außerdem, dass der ÖPNV nichts kostet, mir der Busfahrer jeden Morgen noch ein Eis überreicht und der Bus außerdem pünktlich ist.

Ansonsten gibt es gegen die Streiks zwei ganz einfache Lösungen: entweder die Mitarbeiter verbeamten oder mehr Geld bezahlen.

Auch für die Mitarbeiter erhöhen sie Lebenshaltungskosten ständig, die derzeitigen Lohnerhöhungen gleichen das nicht aus. Wenn die Streiks verboten werden würden, welche Möglichkeiten hätten die Mitarbeiter dann noch?
Alternativ gäbe es noch die Variante von Zuständen wie bei der DB: die Mitarbeiter suchen sich anderweitig besser bezahlte Jobs und die Fahrten fallen wegen Personalmangel aus.
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#15
(08. 04. 2018, 22:30)Jack Lanthyer schrieb: Verbrieft, ja! Aber nicht jedoch Schrankenlos! Das haben in der Vergangenheit die Bundesrichter mehrfach unterstrichen, daß die Rechte anderer durch den Streik nicht tangiert werden darf.

Nicht nur Urteile erwähnen, sondern auch lesen und verstehen.

Jeder Streik beeinträchtigt irgendwelche Rechte Dritter (und wenn es das Recht, die Arbeitsleistung zu erhalten). Nun steht aber das Streikrecht im Grundgesetz, somit darf ein Streik alle Rechte beeinträchtigen, die nicht auch im Grundgesetz garantiert sind.
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#16
Zunächst mal vorab: Bin selber Gewerkschaftsmitglied und habe mich vergangenes Jahr auch an einem Streik beteiligt. Insofern habe ich prinzipielle Sympathien mit den Streikenden.

(09. 04. 2018, 00:21)dt8.de schrieb: Ansonsten gibt es gegen die Streiks zwei ganz einfache Lösungen: entweder die Mitarbeiter verbeamten oder mehr Geld bezahlen.
Das mit dem "Streiks verhindern durch mehr Geld bezahlen" ist aber etwas blauäugig, findest Du nicht? Kurzfristig, ja sicher. Alle Forderungen der Arbeitnehmer erfüllen, dann wird dieses Jahr nicht mehr gestreikt. Nächstes Jahr werden die Forderungen aber umso höher ausfallen. Den Streik kann man dann nächstes Jahr ja wieder verhindern indem man auch diese Forderungen alle erfüllt. Und so weiter...

Zudem ist es ja garnicht im Interesse der Gewerkschaften dass immer alle Forderungen so einfach mirnichts, dirnichts erfüllt werden. Weil wozu braucht man dann noch eine Gewerkschaft wenn nicht alles mit harten Bandagen erkämpft werden muss.

Und gerade im Bereich SSB (und jedem anderen Unternehmen das jährlich bestreikt wird) kann man der Belegschaft ja mittlerweile eine guten Tarifabschluss ohne Streik fast garnicht mehr vermitteln. Die Meinung der Belegschaft geht dann ja schon in die Richtung "Hey, wir haben diesmal ja garnicht gestreikt. Hätten wir mal gestreikt wäre das Ergebnis sicher noch besser ausgefallen. Wofür bin ich eigentlich in der Gewerkschaft wenn wir nicht streiken?"

Und noch zur Frage mit den Subunternehmen: Die sind zumindest bei den vergangenen SSB-Streiks ganz normal gefahren.

Edit: Tippfehler
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#17
-gelöscht- bin aus Versehen auf die Antworten-Taste gekommen Big Grin
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#18
Nun weist auch der VVS auf den Streik bei SSB und SVE hin - mit Fahrplänen für die trotzdem durchgeführten Fahrten der Subunternehmer!
http://www.vvs.de/redaktionelle-seiten-v...d-dem-sve/
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#19
Alle Achtung! Das ist ja diesmal tatsächlich eine vollumfängliche Information welche Fahrten stattfinden und welche nicht.
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#20
(08. 04. 2018, 22:30)Jack Lanthyer schrieb: Verbrieft, ja! Aber nicht jedoch Schrankenlos! Das haben in der Vergangenheit die Bundesrichter mehrfach unterstrichen, daß die Rechte anderer durch den Streik nicht tangiert werden darf.

Sonst gehts noch? Wie will man sich sonst wehren?

Schonmal im Gesundheitswesen (Rettungsdienst/Krankenhaus) oder ÖPNV gearbeitet? Kennst du die Arbeitsbedingungen dort (Bezahlung war selten ein Streikgrund!)?

Wie sollten sich die ausgebeuteten Mitarbeiter denn sonst wehren, außer zu streiken? Vor den millionenverdienenden Geschäftsführern auf die Knie fallen oder was?

So eine asoziale Aussage, lange nicht gelesen.

Im Rettungsdienst/Krankenhaus gibt es immer eine Notfallbesetzung! Es werden nur geplante (einbestellte) OPs abgesagt, keine Notfälle! (arbeite selbst in einem Stuttgarter KH)
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