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(26. 02. 2018, 09:25)Mario schrieb: (25. 02. 2018, 22:25)Sebastian590 schrieb: das Areal rund um die Kläranlage geht dringend mit Schranken abgesichtert ! Nach diesem Unfall erst recht. Eigentlich hätte sie - da es ja auch dunkel war - das Rotlicht sehen müssen ...
Ich frage mich was man nachts an der Kläranlage zu suchen hat. Vielleicht wollte sie dort nur wenden.
Edit: Die Polizei wertet nun Videoaufnahmen zum Unfallhergang aus: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...68e00.html
Weiß jemand ob die Stadtbahnfahrer auf dem Abschnitt Neckargröningen-Mühlhausen nachts mit eingeschaltetem Fernlicht fahren (müssen)?
Blendet das nicht die entgegen kommenden Verkehrsteilnehmer zu stark?
Grüße: Silvia Weiß
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(26. 02. 2018, 14:03)SSBaschdi Weiß schrieb: Blendet das nicht die entgegen kommenden Verkehrsteilnehmer zu stark? Sicher kann er dann auf Abblendlicht schalten.
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(26. 02. 2018, 14:40)Mario schrieb: (26. 02. 2018, 14:03)SSBaschdi Weiß schrieb: Blendet das nicht die entgegen kommenden Verkehrsteilnehmer zu stark? Sicher kann er dann auf Abblendlicht schalten.
Naja einige Autofahrer fahren dort auch mit Fernlicht und blenden nicht ab wenn die Stadtbahn kommt. Warum soll es dann die Stadtbahn.
Des Fernlicht ist da keine Lösung. Aber selbst Schranken bringen nichts. Da gibt es auch genug die dort hineinfahren und stecken bleiben.
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Der Artikel der Stuttgarter Zeitung wurde noch mal aktualisiert, u.a. zur Thematik der Kupplung der Stadtbahn und ihre Auswirkung auf den Unfall. Auch heißt es u.a. Außerdem sollen Videoaufnahmen vom Klärwerksgelände klären, ob die Autofahrerin bei Rot über die Gleise fuhr. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass die Fahrerin gar nicht aus der Zufahrt kam, sondern womöglich auf der Landesstraße ein Wendemanöver versuchte – und die Gleise im Wendekreis lagen. Eine rote Ampel hätte sie so gar nicht sehen können.
Der Bahnübergang ist ja nicht nur von einer Seite mit Ampeln gesichert. Schaut man sich die Bilder vom 2016er Unfall mit dem Tanklaster an der selben Stelle an, sieht man ja auch, dass die Ampeln auch von der anderen Seite natürlich sehr gut sichtbar sind. Von daher verstehe ich nicht, was die obige Aussage soll.
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Hallole,
die Schranken gehören ganz vorne hin, also an die Straße.
Grüßle
AFu
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Stuttgarts Straßen- und Stadtbahnlinien im Internet:
http://www.ssb-linien.de
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(26. 02. 2018, 09:25)Mario schrieb: Ich frage mich was man nachts an der Kläranlage zu suchen hat. Vielleicht wollte sie dort nur wenden.
Laut Zeitungsartikel etwa 19:00 Uhr.
Weiß jemand, ob die SSB mal darüber nachdenkt ihre Stadtbahnen mit Frontkameras/"Dashcams" auszurüsten? Zwar ist die Gesetzeslage zur Nutzung und Verwertung des Videomaterials noch nicht eindeutig, aber es gibt durchaus Richter, die Videomaterial von Dashcams zur Unfallaufklärung zulassen.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!
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(26. 02. 2018, 17:37)zweidreisieben schrieb: Der Bahnübergang ist ja nicht nur von einer Seite mit Ampeln gesichert. Schaut man sich die Bilder vom 2016er Unfall mit dem Tanklaster an der selben Stelle an, sieht man ja auch, dass die Ampeln auch von der anderen Seite natürlich sehr gut sichtbar sind. Von daher verstehe ich nicht, was die obige Aussage soll.
Ganz einfach: dass die Lichter eventuell rot geleuchtet haben, die Frau die Lichter dann aber nicht auf sich bezogen haben könnte, denn sie wollte ja nicht rechts abbiegen, sondern nach links wenden. Eine solche Denkweise kommt oft genug vor. Und dass genügend Autofahrer Regeln nicht auf sich beziehen, kommt auch oft genug vor. Gestern in 5 Minuten mal wieder drei Autofahrer verkehrt herum in eine Einbahnstraße ...
(26. 02. 2018, 18:46)FoxMcLoud schrieb: Weiß jemand, ob die SSB mal darüber nachdenkt ihre Stadtbahnen mit Frontkameras/"Dashcams" auszurüsten? Zwar ist die Gesetzeslage zur Nutzung und Verwertung des Videomaterials noch nicht eindeutig, aber es gibt durchaus Richter, die Videomaterial von Dashcams zur Unfallaufklärung zulassen.
Und es gibt Richter, die dann den Nutzer der Dashcam wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz anklagen, den Unfallgegner aber aus Mangel an Beweisen (das eindeutige Video wird ja nicht anerkannt) freisprechen. Dann ist das Opfer gleich doppeltes Opfer: er erhält den Schaden nicht ersetzt und hat noch ein Verfahren (plus Verurteilung) am Hals. Nicht, dass ich das gut finde, kam aber schon vor.
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(26. 02. 2018, 09:25)Mario schrieb: Weiß jemand ob die Stadtbahnfahrer auf dem Abschnitt Neckargröningen-Mühlhausen nachts mit eingeschaltetem Fernlicht fahren (müssen)?
Müssen nicht, und es macht auch kaum einer.
(26. 02. 2018, 18:46)FoxMcLoud schrieb: Weiß jemand, ob die SSB mal darüber nachdenkt ihre Stadtbahnen mit Frontkameras/"Dashcams" auszurüsten?
Ist nicht angedacht und wird ohne sichere Rechtsgrundlage nicht passieren.
Gerade vor dem Hintergrund, dass sich viele Unfälle durch den Fahrtenschreiber und die Aufzeichnung in den LSA und Zugsicherung (dort nicht vorhanden) aufklären lassen.
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(26. 02. 2018, 18:46)FoxMcLoud schrieb: (26. 02. 2018, 09:25)Mario schrieb: Ich frage mich was man nachts an der Kläranlage zu suchen hat. Vielleicht wollte sie dort nur wenden. Laut Zeitungsartikel etwa 19:00 Uhr. In unseren Breiten herrscht am 25. Februar eines Jahres um 19 Uhr MEZ Dunkelheit. Das wollte ich damit sagen.
(26. 02. 2018, 20:58)Manuel schrieb: (26. 02. 2018, 09:25)Mario schrieb: Weiß jemand ob die Stadtbahnfahrer auf dem Abschnitt Neckargröningen-Mühlhausen nachts mit eingeschaltetem Fernlicht fahren (müssen)? Müssen nicht, und es macht auch kaum einer. Es würde aber beide Verkehrsteilnehmer eher auf die Gefahrensituation aufmerksam machen.
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27. 02. 2018, 09:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27. 02. 2018, 09:44 von Manuel.)
(27. 02. 2018, 09:18)Mario schrieb: Es würde aber beide Verkehrsteilnehmer eher auf die Gefahrensituation aufmerksam machen.
In meinen Augen nicht.
Ist ein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe muss das Fernlicht ausgeschaltet werden, bringt hier also keine bessere Sichtbarkeit.
Gerade um ~19 Uhr ist auf dieser Strecke derart viel KFZ Verkehr dass das Fernlicht, wenn überhaupt, nur wenige Sekunden eingeschaltet werden darf. Man hat praktisch immer einen entgegenkommen oder vorrausfahrenden PKW im Sichtbereich = kein Fernlicht.
Der Stadtbahnfahrer selbst kann auch mit Abblendlicht alles innerhalb seines Bremsweges sehen, insbesondere beleuchtete Fahrzeuge. Fernlicht bringt hier ebenfalls nichts.
Die Gefahr droht erst wenn andere Verkehrsteilnehmer ohne Ankündigung innerhalb des Bremsweges das Lichtraumprofil verletzen.
Eine Beleuchtung welcher Art auch immer kann dieses Verhalten nicht abstellen, schließlich passiert das meist sogar tagsüber bei besten Sichtbedingungen.
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