15. 08. 2017, 21:31
Hallo Andreas,
es gibt keine Nachrüstungspflicht. Die DIN Normen beziehen sich auf den Neubau DIN 18040 Teil 3 und sind sinngemäß auf den Bestand anzuwenden. Das PBFG fordert bis zum 01/01/2022 die vollständige Barrierefreiheit. Dies ist leider ein ungeklärter Rechtsbegriff. Der Gesetzgeber hat versäumt dies genau festzulegen und er hat ebenfalls versäumt die entsprechenden Mittel dafür bereitzustellen. Die Situation in Stuttgart ist Bundesweit bzw Europaweit gar nicht so schlecht. Alle Haltestellen (Schiene) sind zum Zeit ihrer Erstellung barrierefrei gebaut worden. Inzwischen haben sich die Vorgaben teilweise verändert. Altanlagen geniesen einen sogenannten Bestandsschutz. Unstrittig ist eine Blindenleitlinie eine qualitative Verbesserung aber bei entsprechendem Trining kann man den Einstieg auch ohne Einstiegsfeld erstasten, es gibt da genügend Hilfsmittel. Diese sind zugeben nicht optimal aber es geht. Gleiches gilt für die Einstiegssituation für Rollifahrer. Auch die ist bei vielen Bestandshaltestellen nicht optimal. Aber wo in Europa gibt es ein Netz bei dem alle ich betone alle Haltestellen nur einen Höhenunterschied von max 10 cm haben. Mir ist kein System bekannt. Wir klagen also auf sehr hohem Niveau. Gelich wohl muss es VErbeserungen geben. Aber hier gilt das gleiche wie im privaten Bereich, ich kann nur das Geld ausgeben das ich habe.
Peter
es gibt keine Nachrüstungspflicht. Die DIN Normen beziehen sich auf den Neubau DIN 18040 Teil 3 und sind sinngemäß auf den Bestand anzuwenden. Das PBFG fordert bis zum 01/01/2022 die vollständige Barrierefreiheit. Dies ist leider ein ungeklärter Rechtsbegriff. Der Gesetzgeber hat versäumt dies genau festzulegen und er hat ebenfalls versäumt die entsprechenden Mittel dafür bereitzustellen. Die Situation in Stuttgart ist Bundesweit bzw Europaweit gar nicht so schlecht. Alle Haltestellen (Schiene) sind zum Zeit ihrer Erstellung barrierefrei gebaut worden. Inzwischen haben sich die Vorgaben teilweise verändert. Altanlagen geniesen einen sogenannten Bestandsschutz. Unstrittig ist eine Blindenleitlinie eine qualitative Verbesserung aber bei entsprechendem Trining kann man den Einstieg auch ohne Einstiegsfeld erstasten, es gibt da genügend Hilfsmittel. Diese sind zugeben nicht optimal aber es geht. Gleiches gilt für die Einstiegssituation für Rollifahrer. Auch die ist bei vielen Bestandshaltestellen nicht optimal. Aber wo in Europa gibt es ein Netz bei dem alle ich betone alle Haltestellen nur einen Höhenunterschied von max 10 cm haben. Mir ist kein System bekannt. Wir klagen also auf sehr hohem Niveau. Gelich wohl muss es VErbeserungen geben. Aber hier gilt das gleiche wie im privaten Bereich, ich kann nur das Geld ausgeben das ich habe.
Peter