(30. 07. 2013, 15:28)KingKerosin schrieb: Lass das doch mal zum durchspielen. Der Arbeitgeber hat ja auch nicht alle Infos und lässt den TF bis zur Klärung: weiterarbeiten, rangieren oder er ist freigestellt. Weiß man ja auch nicht was jetzt passiert.
Vorab: ich muß mich auf die in der Zeitung wiedergegebenen Aussagen beider Seiten verlassen. Anhand derer:
vor der nächsten Schicht antanzen beim Chef und Fragen beantworten, vorher kein Einsatz als Fahrer. Enscheidung anhand der Antworten auf die Fragen. Da ich weder die Fragen stellen kann noch die Antworten erfahre, kann ich auch nicht über die folgenden Schritte entscheiden.
Meine Fragen wären:
- wenn sich die Damen durch andere Fahrgäste bedroht gefühlt haben, warum hat er die Damen nicht gefragt, wo sie aussteigen wollten und die Polizei zu diesem Bahnhof gerufen? Schon wegen seiner eigenen Sicherheit und um genau soetwas, wie jetzt passiert, auszuschließen. Immerhin weiß er, daß niemand vorne mitfahren darf, insoweit sollte er darüber sofort Meldung machen, falls zufällig das EBA das sieht.
- Wenn seine Fürsorgepflicht so weit geht, daß er deshalb sieben Personen vorne mitfahren lässt, warum befürchtet er dann nicht, daß die Damen nach dem Ausstieg am Hbf von den Personen weiter bedroht werden?
- Warum hat er nicht die Aufsicht am Hbf verständigt, daß die zum Zug kommt. Vom Nordbahnhof bis Hbf dürfte die Zeit dazu reichen, ohne dann warten zu müssen.
- Warum befürchtete er nicht, daß die Personen, die die Damen im Zug bedrohten und mitbekamen, daß die nach vorne gingen, dann die Führerstandstüre auftreten würden? Wenn sie schon sieben Damen bedrohen, dann dürfte der eine Tf mehr auch kein Hemmnis sein.
- Woran hat er überhaupt erkannt, daß die Damen tatsächlich gefährdet wurden? Wurde er selber bedroht?
Weitere Fragen/Vorgehen dann in Abhängigkeit der Antworten.
Zum Bekanntschaftsverhältnis zu den Damen und ggf. Herren usw. braucht man gar nicht fragen, denn da erwarte ich keine ehrlichen Antworten.
(30. 07. 2013, 15:28)KingKerosin schrieb: Weil Du sagtest: " Und sollte der Tf den Fahrgast in solcher Form gefährden - das wäre wohl seine letzte Handlung als Tf. "
Ich sage, im Zweifel für den Angeklagten und hier gibt es genug zum zweifeln.
Hätte der Tf sich nicht verplappert würde ich Dir rechtgeben was die Zweifel angeht. Leider hat er sich mit der Aussage, daß er wegen der Verspätung keine Polizei rufen wollte, ziemlich vertan. Denn so wie er gehandelt hat (wäre seine Aussage richtig) hätte er den Damen nicht geholfen, da er damit rechnen musste, daß sie nach dem Aussteigen weiter "verfolgt" werden. Oder aber es ist eben nur eine Ausrede.
Ansonsten gibt es im Zivilrecht keinen Angeklagten, sondern nur Aussage gegen Aussage. Und somit auch keine Zweifel auf einer Seite.
Meiner Ansicht nach sollte das wenigstens eine Abmahnung wegen unerlaubter Personen im Führerstand geben, wenn sich der Rest nicht aufklären lässt.
Nicht, daß ich immer gleich unerlaubte Personen da abmahnen würde (bin ja selber auch schon ...), aber hier geht es um die Umstände zusammen mit der so entstandenen Gefährdung (wg. 7(!) Personen) ohne eine Meldung bei der Polizei darüber. Das Gesamtbild einfach, was zu sehr nach Ausrede klingt.
(30. 07. 2013, 15:28)KingKerosin schrieb: Meine Infos sind, weshalb niemand im Führerstand mitfahren darf, wenn ein PU passiert, dann müsste die Bahn auch für den mitfahrenden haften, wenn dieser psychologische Hilfe benötigt. Ebenfalls sollen TF die Fahrgast fahren nicht im Führerstand mitfahren, weil im PU- Falle dann 2 Leute ausfallen.
Nein, sondern wegen der möglichen Ablenkung des Tf und der Haftung sollte ein Unfall passieren. Daher ist bei offiziellen Mitfahrten auch noch ein zweiter Tf dabei, der dann als Ansprechpartner für den Gast dient.
In Finnland gab es einmal einen Unfall wegen zu hoher Geschwindigkeit beim Wechsel in das Gegengleis, wo der Tf scheinbar das Signal dazu übersehen hat. Man fand im Führerstand dann zwei Tote, von denen einer dort nichts zu suchen hatte und nicht einmal Bahnangestellter war.