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(28. 06. 2013, 12:51)A streetcar named desire schrieb: (27. 06. 2013, 15:03)dt8.de schrieb: Wenn ich die Zahlen anderer Verkehrsbetriebe zu vergessenen Monatskarte glaube (50% echte Schwarzfahrer, 50 % vergessene Monatskarten)
Aus der Diskussion in diesem Thread halte ich mich bewusst raus, aber wenn das mit den 50% stimmt möchte man den Monatskarteninhabern wirklich mal zurufen "Denkt halt dran Eure Monatskarten mitzunehmen, verdammt!". Das ist doch keine Art, sowas.
Ich glaube du ziehst da einen falschen Schluss.
Nicht 50% der Kunden vergessen ihre Monatskarte sondern 50% von denen, die keine dabei haben, haben ihre Monatskarte vergessen. Kleiner aber feiner Unterschied.
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Nönönö, hatte ich schon richtig verstanden. Aber in einem beliebigen Bus der kontrolliert wird sitzen immer genausoviele Schwarzfahrer wie Monatskarteninhaber die die Karte daheim vergessen haben. Das ist doch schlimm genug.
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(28. 06. 2013, 16:08)A streetcar named desire schrieb: Nönönö, hatte ich schon richtig verstanden. Aber in einem beliebigen Bus der kontrolliert wird sitzen immer genausoviele Schwarzfahrer wie Monatskarteninhaber die die Karte daheim vergessen haben. Das ist doch schlimm genug.
Moment, bevor das jetzt zu Diskussionen führt: das war ein eher ländlich geprägter Betrieb (HzL), dort dürfte die Quote echter Schwarzfahrer geringer sein als in einer Großstadt.
Die Zahlen müssen nicht für Stuttgart gelten, wo es sicher mehr Schwarzfahrer geben dürfte, während die vergessenen Monatskarten vielleicht sogar geringer sind. (auf dem Land kennt man sich und den Busfahrer halt und nimmt es vielleicht nicht so genau, weil der Fahrer ja weiß, daß der eine Karte hat)
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(28. 06. 2013, 12:37)metalhead schrieb: Höhere Personalkosten zum Beispiel. Schließlich waren die Gebühren über viele Jahre die selben, nämlich 5 Euro. Effektiv sind sie (wenn man von erhöhten Personalkosten bzw. der allgemeinen Inflation ausgeht) also günstiger geworden. Irgendwann muss man das halt wieder anpassen.
Genauso ist das ja auch mit dem erhöhten Beförderungsentgelt bei Schwarzfahrern. Seit etwa 10 Jahren zahlt man 40 Euro. Effektiv sind das in Preisen von 2003 und 2% Inflation nur noch 32,81 Euro und damit zahlt man effektiv 18% weniger als vor 10 Jahren. Wenn man schon die Fahrpreise jährlich erhöht, müssten folglich auch Gebühren regelmäßig erhöht werden. Vielleicht wird das zu selten gemacht, weswegen sich dann viele offenbar drüber aufregen.
Eigentlich heißt es "doppelter Fahrpreis, mindestens jedoch 40 EUR". Deswegen läßt sich kein Inflationsausgleich einrechnen. Zumal, wer mehrfach keinen gültigen Fahrschein besitzt und diesen nicht bei der Kontrolle vorzeigen kann, der zahlt nicht nur 40 EUR.
Verkehrsunternehmen haben aber immer das Recht, Hausverbote auszusprechen. Das wird viel zu selten angewendet. Gerade bei Sachbeschädigung, Fahrzeugbehinderung oder Verkehrsgefährung. Dabei geht es nicht darum, ständig sicherzustellen, ob jemandem ein Hausverbot erteilt wurde, sondern bei Wiederholungstätern hat man rechtlich ganz andere Möglichkeiten.
Die 40 EUR decken in keiner Weise die Kosten, die durch die Kontrollen entstehen. Kontrollen finden nur deswegen statt, da ohne Kontrollen über 90% nicht mehr bezahlen. Gerade in den Nachtbussen wird mangels gedachter Kontrolle nicht bezahlt, das bestätigen auch Massenkontrollen. Rechnet man die Monatskartenbesitzer raus, betrachtet nur diejenigen, die eine Fahrkarte kaufen müssen, liegt die Schwartzfahrerquote in den Spätstunden und im Nachtverkehr bei über 70%. Weswegen es diese Massenkontrollen gibt.
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(28. 06. 2013, 19:04)hopperpl schrieb: Eigentlich heißt es "doppelter Fahrpreis, mindestens jedoch 40 EUR". Deswegen läßt sich kein Inflationsausgleich einrechnen.
Eigentlich heißt da gar nichts, denn das ist die EVO, die gilt aber bei der SSB nicht. Bei der SSB gilt die VO-ABB, nach der kann bis zu 40 € verlangt werden.
(28. 06. 2013, 19:04)hopperpl schrieb: Zumal, wer mehrfach keinen gültigen Fahrschein besitzt und diesen nicht bei der Kontrolle vorzeigen kann, der zahlt nicht nur 40 EUR.
Der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht ist Dir bekannt?
Auch der wird nämlich an die SSB maximal 40 € bezahlen. Mehr geht nicht.
Der Rest ist Strafrecht und hat mit der SSB nichts mehr zu tun. Das setzt jedoch Vorsatz voraus, und hat mit der vergessenen Fahrkarte, um die es hier ging, gar nichts zu tun.
(28. 06. 2013, 19:04)hopperpl schrieb: Verkehrsunternehmen haben aber immer das Recht, Hausverbote auszusprechen. Das wird viel zu selten angewendet.
Immer nicht. Da Verkehrsbetriebe auch einen Kontraktionszwang (schonmal davon gehört?) haben, ist das nicht ganz einfach. Das ist der Grund, warum das so selten angewandt wird.
Das ist daher das letzte Mittel, wenn z.B. bei einem Wohnsitzlosen gar nichts zu holen ist.
(28. 06. 2013, 19:04)hopperpl schrieb: Dabei geht es nicht darum, ständig sicherzustellen, ob jemandem ein Hausverbot erteilt wurde, sondern bei Wiederholungstätern hat man rechtlich ganz andere Möglichkeiten.
Die "rechtlichen Möglichkeiten" sind da ziemlich klein. Wenn derjenige mit Hausverbot sich eine Fahrkarte kauft, dann muß die SSB den befördern. Hausverbot hin oder her ....
(28. 06. 2013, 19:04)hopperpl schrieb: Die 40 EUR decken in keiner Weise die Kosten, die durch die Kontrollen entstehen.
Da habe ich von anderen Zahlen gehört. Das soll so ziemlich der wirtschaftlichste Bereich bei der SSB sein. Deswegen hat man da auch so aufgestockt(*)
(*) kann sein, daß das nach der Aufstockung durch den ZSD verschlechtert hat. Die doppelte Zahl Kontrollen bringt nämlich nicht doppelte Einnahmen durch EBE.
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(28. 06. 2013, 20:43)dt8.de schrieb: Eigentlich heißt da gar nichts, denn das ist die EVO, die gilt aber bei der SSB nicht. Bei der SSB gilt die VO-ABB, nach der kann bis zu 40 € verlangt werden.
Glücklicherweise gibt es Gesetzestexte sodass sich eine Diskussion i.S.v Haarspalterei erübrigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html
(28. 06. 2013, 20:43)dt8.de schrieb: Der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht ist Dir bekannt?
Auch der wird nämlich an die SSB maximal 40 € bezahlen. Mehr geht nicht.
Völlig irrelevant. Es geht nicht darum, dass die SSB mehr als 40 EUR bekommt, es geht ausschließlich darum, dass der "Schwarzfahrer" mehr als 40 EUR "Strafe" bezahlt. Wachgerüttelte Behörden lassen sich nämlich nach der Gebührenverordnung bezahlen. Und dort landen Wiederholungstäter.
(28. 06. 2013, 20:43)dt8.de schrieb: Immer nicht. Da Verkehrsbetriebe auch einen Kontraktionszwang (schonmal davon gehört?) haben, ist das nicht ganz einfach. Das ist der Grund, warum das so selten angewandt wird.
Das ist daher das letzte Mittel, wenn z.B. bei einem Wohnsitzlosen gar nichts zu holen ist.
Dieser Beförderungszwang trotz Hausverbots gilt nur, wenn eine Person keine Schulden beim Verkehrsunternehmen hat, bzw. keine Einigung mit dem Verkehrsunternehmen erzielt hat oder wollte. Bei mutwilliger Sachbeschädigung gibt es ebenfalls keinen Beförderungszwang. Auf richterliche Anweisung kann in diesen Fällen der Beförderungszwang dennoch durchgesetzt werden, allerdings hat dann das Gericht alle genau im Auge.
Beförderungszwang heißt eben nicht, dass ich Fahrzeuge und Anlagen beschädigen kann, Fahrgäste und Fahrer angreifen darf, und am Ende immer noch frei mit der Stadtbahn fahren darf. Falls ich mittellos bin, also rechtlich für Schäden nicht aufkommen kann.
Ein Hausverbot wäre hier Mittel zum Zweck, da dies das einzige Mittel gegen Wiederholungstäter ist. Wiederholungstäter, die mit Vorsatz handeln und dem Verkehrsunternehmen Schaden zufügen. Wer seine Monatskarte vergißt, der handelt nicht mit Vorsatz. Wer seine Monatskarte immer vergißt, der handelt sehr wohl mit Vorsatz. Dies hat der Gesetzgeber so festgelegt, aus gutem Grund. Hausverbote werden nur deswegen nicht erteilt, weil sie Geld kosten und der Großteil der durch Fahrgäste mutwillig verursachten Schäden durch Versicherungen besser bezahlt werden. Meiner Ansicht nach führt das aber nur zu mehr Schäden, den Fahrgäste mutwillig anrichten. Die ganze Schadensthematik führt aber über das Thema "Schwarzfahren" hinaus. Ich hatte das Stichwort Hausverbot im vorherigen Beitrag nur erwähnt, da ich dies als sinnvolles Mittel ansehe.
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(28. 06. 2013, 20:43)dt8.de schrieb: Da habe ich von anderen Zahlen gehört. Das soll so ziemlich der wirtschaftlichste Bereich bei der SSB sein. Deswegen hat man da auch so aufgestockt(*)
(*) kann sein, daß das nach der Aufstockung durch den ZSD verschlechtert hat. Die doppelte Zahl Kontrollen bringt nämlich nicht doppelte Einnahmen durch EBE.
Kommt auf den Betrachtungswinkel an. Wenn ich den ZSD habe, dann deckt der mit seinen Einnahmen recht gut die Kosten. Der Deckungsbetrag wird aber nicht erreicht. Da ÖPNV eh komplett unwirtschaftlich ist, mit Kostendeckungen von weniger als 70% (rechnet man Fördermittel Land/Bund sowie Querfinanzierungen Infrastruktur raus sogar weniger als 30%), ist "wirtschaftlichster Bereich" natürlich sehr relativ.
Hinzu kommt, ZSD ist der Notfallbetrieb der Stadtbahn (der Busse). Wenn Fahrer krank werden, oder ihnen schlecht wird, greifen diese Kontrolleure sofort ein und übernehmen Züge. In Ausnahmefällen wird Personal von der BS abgezogen, wodurch aber deren Einsatzbereitschaft ausfällt. Zudem fährt ZSD auch normal einige Kurse, da diese sonst ihre Fahrzulassung verlieren; diese AN (Arbeitsnummern) sind fest im Fahrplan eingeplant. Da Notfallpersonal eh abrufbar, in Bereitschaft sein muss, relativieren sich die Kosten der Kontrolleure, wenn man diese statt Rumsitzen in die Züge zur Kontrolle schickt. Wahrscheinlich ergibt sich nur daraus die Wirtschaftlichkeit.
Betrachte ich eine heile Welt, in der Kontrolleure unnötig sind, dann spare ich durch diesen Personal- und Verwaltungsabbau eine Menge Geld.
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29. 06. 2013, 09:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29. 06. 2013, 09:15 von Busfan 92.)
damit ist doch eigentlich alles gesagt. der Fahrgast (Kind) konnte keinen gültigen Fahrschein vorzeigen!
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Ich habe mal gehört, daß bis zu 2 Kinder in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren können, wenn dieser ein Monatsticket besitzt. Ist da was dran?
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Ja.
Zitat:Mit persönlichen Zeittickets (Jahres-, Monats- und WochenTickets für Jedermann, 9-Uhr-UmweltTicket, SeniorenTicket, FirmenTicket) können an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen bis zu 3 Kinder (6 - 17 Jahre) oder alle eigenen Kinder (6 - 17 Jahre) unentgeltlich mitgenommen werden.
Zitat:Es ist kein Ticket erforderlich für Kinder unter 6 Jahren.
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