Das sagen die DSO und die Süddeutsche dazu:
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat nach SZ-Informationen verfügt, dass vom 1.September an die Züge erst dann von den Stationen abfahren dürfen, wenn der Lokführer oder eine Aufsicht einen prüfenden Blick auf den Bahnsteig geworfen haben. Bislang genügte das per Lämpchen am Armaturenbrett signalisierte Okay der technischen Sicherungseinrichtungen - der Lokführer muss nicht, wie noch bei den alten S-Bahn-Zügen, aus dem Fenster oder auf einen Spiegel schauen. Diese Regelung, die den behördlichen Vorgaben entsprach, erscheint dem Bundesamt nun auch bei den neuen Fahrzeugen nicht mehr als ausreichend.
Bei den Zwischenfällen im Mai und August waren ein 57-jähriger Mann sowie ein elfjähriger Schüler in S-Bahn-Türen eingeklemmt und vom anfahrenden Zug mitgeschleift worden - unbemerkt von den technischen Sicherungssystemen, die in einem solchen Fall eigentlich das Losfahren verhindern müssten. Gerettet wurden beide durch das rasche Eingreifen anderer Fahrgäste, die rechtzeitig die Notbremse zogen. Die Technik, so ergaben Ermittlungen, funktionierte damals einwandfrei - die eingeklemmte Hand des Mannes wie auch der Kinderarm waren schlicht zu dünn, um von den Sensoren registriert zu werden.
Bei der Bahn müssen nun große Teile der Personalplanung geändert werden. Denn bei den aus zwölf Waggons bestehenden Langzügen kann der Lokführer nicht immer die gesamte Zuglänge überblicken - zur Unterstützung muss, wie beim S-Bahn-Vorgängermodell, in einem der hinteren Führerstände eine weitere Aufsicht mitfahren. Diese Aufgabe sollen offenbar zunächst "umgewidmete" Bahn-Servicekräfte übernehmen, neues Personal wird nicht eingestellt.
Denn längerfristig soll laut EBA-Sprecherin Bettina Baader eine andere Lösung zum Einsatz kommen: das bereits an zwei Zügen erprobte "Lichtgitter". Dieses System ist eine Ergänzung der bereits in Fußbodennähe installierten Lichtschranken - es erfasst den größten Teil der Türöffnung, öffnet im Notfall beide Türflügel und sorgt dafür, dass der Zug nicht anfahren kann. Laut Baader verlangt das EBA in seinem Bescheid vom 15. August die Nachrüstung dieser Technologie in sämtlichen Exemplaren des in München verwendeten S-Bahn-Typs ET423. Nach SZ-Informationen können dann die Kontrollblicke der Lokführer wieder entfallen.
Bei der Deutschen Bahn hält man sich derzeit noch bedeckt. Sprecher Horst Staimer bestätigte aber den Eingang des EBA-Bescheids, den man zwar umsetzen, aber durchaus auch kritisch überprüfen werde. Klar ist: Eine Umrüstung sämtlicher 238S-Bahn-Züge wird viel Zeit in Anspruch nehmen und erhebliche Kosten verursachen. Eine vergleichbare Prozedur hat die Münchner U-Bahn gerade hinter sich. Auch die MVG hat nach einem tödlichen Unfall im April 2000 in Neuperlach viel Geld in eine neue Türsicherung investiert. Die Nachrüstung ist seit kurzem abgeschlossen.
Quelle:
www.sueddeutsche.de