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Hallo zusammen,
mal eine Frage zum Tunnelgebirge:
Das steht doch soweit ich weiß auch unter Denkmalschutz.
In den Blühende-Landschaft-Gemälden der Projektbetreiber ist es aber nicht mehr vorhanden.
Wie verträgt sich das?
Dass diese Bauwerke, wenn es keinen oberirdischen Bahnhof mehr geben sollte ihrer Funktion beraubt sind, ist mir schon klar.
Grüße aus dem Exil
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(27. 08. 2012, 15:49)exil-stuttgarter schrieb: mal eine Frage zum Tunnelgebirge:
Das steht doch soweit ich weiß auch unter Denkmalschutz.
In den Blühende-Landschaft-Gemälden der Projektbetreiber ist es aber nicht mehr vorhanden.
Wie verträgt sich das?
Man kann auch Bauwerke unter Denkmalschutz abreißen. Siehe Bonazbau usw. Man muss das halt begründen können...
Und was in Stuttgart sonst noch so abgerissen wird ist das Tunnelgebierge längst nicht der größte Verlust.
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(27. 08. 2012, 15:54)glx schrieb: Man kann auch Bauwerke unter Denkmalschutz abreißen. Siehe Bonazbau usw. Man muss das halt begründen können...
...
Ja, schon klar. Aber mit der Begründung, daß man es eigentlich nicht mehr braucht, könnte man auch Stiftskirche, Altes Schloss und neues Schloss abreißen und so z. B. Platz für nen großen Aldi schaffen.
Deshalb würde mich die Begründung interessieren.
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(27. 08. 2012, 16:02)exil-stuttgarter schrieb: Ja, schon klar. Aber mit der Begründung, daß man es eigentlich nicht mehr braucht, könnte man auch Stiftskirche, Altes Schloss und neues Schloss abreißen und so z. B. Platz für nen großen Aldi schaffen.
Deshalb würde mich die Begründung interessieren. Die Gebäude, die du genannt hast werden alle noch genutzt und stehen zum Teil der Öffentlichkeit als Museum oder Kirche zur Verfügung. Das Tunnelgebrige ist nach der Fertigstellung von S21 funktionslos, und kann (ohne große Veränderungen, die sein Erscheinungsbild völlig verändern würden) auch nicht anderweitig sinnvoll genutzt werden.
Letzendlich ist die Frage, ob unter Denkmalschutz stehende Bauwerke verändert werden dürfen eine Abwägungsfrage. Vereinfacht gesagt steht Seite das Interesse, bestimmte Sachen für die Nachwelt zu erhalten, auf der anderen Seite die (sinnvolle) Nutzung des vorhandenen Raumes. Soweit möglich und sinnvoll werden geschützte Gebäude ja in vielen Fällen auch erhalten. Die Front des Bonatzbaus zur Innenstadt hin wäre dafür ein Beispiel. Der "publikumswirksame" öffentliche Teil wird erhalten, die mittlerweile nicht mehr nötigen Seitenflügel kommen weg.
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Man kann sich schon fragen warum das überhaupt unter Denkmalschutz steht... (wenn es denn stimmt)
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Also ich hät mir ja gewünscht das man den rechten Teil des Südflügels als Denkmal stehen gelassen hätte was ja den Bauablauf nicht weiter gestört hätte. In die Gegend der Tunnelgebirge kommt ja glaube ich ein Teil des Parks und die Bürogebäude. Man kann ja schon einen Teil stehen lassen als Denkmal vielleicht bischen Schotte und paar Gleise und dann nen Zug drauf. Aber wenn man sich die Tunnelgebirge ansieht dann sind die noch heruntergekommener als der Bahnhof selbst. Allein das Graffiti!
In Berlin wurden ja in Eisenbahnbrücken in die Bögen Cafes und Läden gebaut, aber hier geht das denke ich nicht da eben diese Bögen fehlen.
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(27. 08. 2012, 20:14)DasBa schrieb: Die Gebäude, die du genannt hast werden alle noch genutzt und stehen zum Teil der Öffentlichkeit als Museum oder Kirche zur Verfügung. Das Tunnelgebrige ist nach der Fertigstellung von S21 funktionslos, und kann (ohne große Veränderungen, die sein Erscheinungsbild völlig verändern würden) auch nicht anderweitig sinnvoll genutzt werden.
Letzendlich ist die Frage, ob unter Denkmalschutz stehende Bauwerke verändert werden dürfen eine Abwägungsfrage. Vereinfacht gesagt steht Seite das Interesse, bestimmte Sachen für die Nachwelt zu erhalten, auf der anderen Seite die (sinnvolle) Nutzung des vorhandenen Raumes. Soweit möglich und sinnvoll werden geschützte Gebäude ja in vielen Fällen auch erhalten. Die Front des Bonatzbaus zur Innenstadt hin wäre dafür ein Beispiel. Der "publikumswirksame" öffentliche Teil wird erhalten, die mittlerweile nicht mehr nötigen Seitenflügel kommen weg.
Bis auf den letzten Satz gebe ich dir vollkommen recht. Mit der Begründung könnte man aber auch die kleine Schalterhalle platt machen, denn da sind seit Jahren keine Fahrkartenschalter mehr und auch sonst ist es da ziemlich tot. Auch glaube ich nicht, daß jemand auf die Idee käme, die Seitenflügel des neuen Schlosses abzureissen, wenn die zufälligerweise leer stünden.
Wenn ich mir dann noch anschaue, daß zum Teil bei irgendwelchen 08/15-Pillepalle-Bauwerken aus Denkmalschutzgründen nicht mal die kleinsten Veränderungen gestattet werden, andererseits geniale Bauwerke, die Kulturgüter von Weltrang darstellen, zur Hälfte platt gemacht werden dürfen, dann ist doch was oberfaul.
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(27. 08. 2012, 20:16)Sebastian schrieb: Man kann sich schon fragen warum das überhaupt unter Denkmalschutz steht... (wenn es denn stimmt)
Wie gesagt: Ich weiß nicht, ob das stimmt. Habe es nur schon mehrfach gehört.
Als Begründung würde mir einfallen, daß es eine geniale Konstruktion ist, um weitgehend kreuzungsfrei in den Bahnhof einfahren zu können und wieder raus.
Klar, Überwerfungsbauwerke gibt's wie Sand am Meer. Mir sind allerdings keine davor erbauten in dieser Komplexität bekannt.
Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
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(28. 08. 2012, 09:56)mr-it schrieb: ... Aber wenn man sich die Tunnelgebirge ansieht dann sind die noch heruntergekommener als der Bahnhof selbst. Allein das Graffiti!
...
Und das will schon was heißen. Wenn man in historische Bauwerke jahrzehntelang nichts zu deren Erhaltung investiert, kommt eben so etwas bei raus. Das ist eine auch von diversen Empfangsgebäuden bekannnte Bahn-Taktik: Verfallen lassen, bis die Bausubstanz keine andere Wahl als den Abriß mehr zuläßt.
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(28. 08. 2012, 17:42)exil-stuttgarter schrieb: Mit der Begründung könnte man aber auch die kleine Schalterhalle platt machen, denn da sind seit Jahren keine Fahrkartenschalter mehr und auch sonst ist es da ziemlich tot. Auch glaube ich nicht, daß jemand auf die Idee käme, die Seitenflügel des neuen Schlosses abzureissen, wenn die zufälligerweise leer stünden. Es geht um die Wirkung, die das Gebäude aus Sicht des Betrachters hat. Wenn man von der Königstaße auf den Bonatzbau schaut, gehört die kleine Schalterhalle zur Fassade, die Seitenfügel fallen dagegen kaum auf. Das mag anders sein, wenn man sich das Gebäude von der Seite anschaut, aber aus Sicht der Denkmalschutzbehörde war eben die Front schützenswerter als die Seiten. Die meisten Leute werden den Bau auch von vorne sehen, für mich ist das daher eine nachvollziehbare Überlegung.
Die Seitenflügel des Neuen Schlosses gehören eigentlich mit zur Umrandung des Schlossplatzes. Ich finde, das ist mit dem Bonatzbau überhaupt nicht vergleichbar.
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