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(01. 11. 2011, 22:20)dr84 schrieb: 1: Das A bei den Ampeln bedeutet Anforderung sprich die Bahn/Busse fordert bei dem Signal Frei Fahrt. Ist aber auch an normalen Strassenverkehrsampeln angebracht dort aber natürlich für den Bus.
Beim Bus wird die Anzeige A durch eine Induktionsschleife in der Fahrbahn ausgelöst. Passiert glaube ich auch, wenn du mit deinem Auto auf die Busspur fährst. An vielen Stellen (Bus und Bahn) gibt es noch ein T-Zeichen darunter, das wenige Sekunden vor dem Strich für freie Fahrt aufleuchtet. Das bedeutet Türen sperren.
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da habt ihr den unterschied=)
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02. 11. 2011, 10:39 von FJK DT 8.S.)
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(02. 11. 2011, 10:25)SSBaschdi=) schrieb: da habt ihr den unterschied=)
Und ich hoffte, FJK mal beschäftigen zu können ...
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(02. 11. 2011, 10:16)Mario schrieb: Beim Bus wird die Anzeige A durch eine Induktionsschleife in der Fahrbahn ausgelöst. Passiert glaube ich auch, wenn du mit deinem Auto auf die Busspur fährst.
Bei Strassen wo sich Bus und der Strassenverkehr den Weg teilen wird das Signal jedoch per Funk übertragen
Gruß
dr84
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(02. 11. 2011, 16:59)dr84 schrieb: (02. 11. 2011, 10:16)Mario schrieb: Beim Bus wird die Anzeige A durch eine Induktionsschleife in der Fahrbahn ausgelöst. Passiert glaube ich auch, wenn du mit deinem Auto auf die Busspur fährst.
Bei Strassen wo sich Bus und der Strassenverkehr den Weg teilen wird das Signal jedoch per Funk übertragen
Unterschiedlich. Es gibt Stellen im Netz, wo auch auf öffentlicher Straße per Induktionsschleife angefordert wird. Allerdings sind dort dann zwei Schleifen in größerem Abstand verlegt, die gleichzeitig ansprechen müssen. Bei einen Pkw sprechen die somit nicht an, bei einem längeren Lkw schon. Diese werden aber seit der Einführung des RBL nicht mehr neu verbaut.
Ein Beispiel dafür ist die Einmündung der Aalstraße in die Mönchfeldstraße, falls das nicht inzwischen auf Funk umgebaut ist.
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warum blinkt der orange punkt bei manchen fahrkartenautomaten - jedoch bei anderen nicht ?
Viele Grüße aus Möhringen
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Das Blinken deutet auf einen (von der eingebauten Elektronik erkannten) Defekt des Automaten hin, der nächste vorbeifahrende Fahrer ist in so einem Fall gehalten, dies schnellstmöglich an die Leitstelle bzw. Werkstatt weiterzumelden, damit der Defekt behoben werden kann.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)
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(04. 11. 2011, 00:58)WN 26 schrieb: Das Blinken deutet auf einen (von der eingebauten Elektronik erkannten) Defekt des Automaten hin, der nächste vorbeifahrende Fahrer ist in so einem Fall gehalten, dies schnellstmöglich an die Leitstelle bzw. Werkstatt weiterzumelden, damit der Defekt behoben werden kann.
Die Automaten melden das selbstständig, daß muß keiner mehr melden. Da geht es eher darum, daß ein Fahrer, wenn er das erkennt, den Fahrgästen bei nächter Gelegenheit die Möglichkeit zum Nachlösen geben sollte, oder vorbeikommende Kontrollteams nicht erst nachfragen müssen ob das stimmt, wenn ein Fahrgast wegen angeblich defektem Automaten keinen Fahrschein hat.