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16. 09. 2010, 13:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16. 09. 2010, 13:55 von henchen2410.)
Hallo,
habe mir heute mal die Frage gestellt, wie die Gültigkeit der Kurzstrecke bei Haltestellen, die nicht bedient werden, auszulegen ist?
Folgende Beispiele:
Vaihinger Straße <> Vaihingen Bhf:
U3, U8: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
U6: 3 Haltestellen, Kurzstrecke
Hauptbahnhof > Rotebühlplatz
U14: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
U11: 3 Haltestellen, Kurzstrecke
Hauptbahnhof <> Pragsattel via Löwentorbrücke (Vergangenheit)
U5, U6: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
Straßenbahn 15: 2 Haltestellen, Kurzstrecke
Weitere Beispiele gibts z.B. in Zuffenhausen für diverse Buslinien.
Weiterhin etwas dämlich, aber dafür rechtlich eindeutig sind hingegen z.B.
Vaihingen Bhf <> Krehlstraße:
81: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
84: 2 Haltestellen, Kurzstrecke
Vaihingen Bhf <> Rohr Mitte
81, 86: 3 Haltestellen, Kurzstrecke
82: 9 Haltestellen, keine Kurzstrecke
Vielleicht wäre die Abstandsdefinition doch besser gewesen...
Grüßle
henchen2410
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(16. 09. 2010, 13:54)henchen2410 schrieb: Hallo,
habe mir heute mal die Frage gestellt, wie die Gültigkeit der Kurzstrecke bei Haltestellen, die nicht bedient werden, auszulegen ist?
Folgende Beispiele:
Vaihinger Straße <> Vaihingen Bhf:
U3, U8: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
U6: 3 Haltestellen, Kurzstrecke
Hauptbahnhof > Rotebühlplatz
U14: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
U11: 3 Haltestellen, Kurzstrecke
Hauptbahnhof <> Pragsattel via Löwentorbrücke (Vergangenheit)
U5, U6: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
Straßenbahn 15: 2 Haltestellen, Kurzstrecke
Weitere Beispiele gibts z.B. in Zuffenhausen für diverse Buslinien.
Weiterhin etwas dämlich, aber dafür rechtlich eindeutig sind hingegen z.B.
Vaihingen Bhf <> Krehlstraße:
81: 4 Haltestellen, keine Kurzstrecke
84: 2 Haltestellen, Kurzstrecke
Vaihingen Bhf <> Rohr Mitte
81, 86: 3 Haltestellen, Kurzstrecke
82: 9 Haltestellen, keine Kurzstrecke
Vielleicht wäre die Abstandsdefinition doch besser gewesen...
Grüßle
henchen2410 Laut Tarifaushang an der Haltestelle Vaihinger Srasse gilt der Kurzstreckentarif auf der U6 nur zum SSB Zentrum oder Wallgraben.Nach Vaihingen Bahnhof gilt die Kurzstrecke nicht auf der U6.
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Soweit ich weiß, werden nicht angefahrene Unterwegshaltestellen dennoch bei der Berechnung der Kurzstrecke mitgezählt.
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16. 09. 2010, 21:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16. 09. 2010, 21:14 von Andreas.)
Sie werden nur mitgezählt, falls sie im Fahrplan der Linie enthalten sind, aber (wegen Baustelle usw.) entfallen. Ansonsten nicht.
Mit Kurzstrecke darf man von VB nach VA fahren - aber nur mit der U6. Nicht mit der U3 oder U8. Umsteigen ist nicht erlaubt bei Kurzstrecke. Fahrtunterbrechung auch nicht.
Würde nun JA auch von der U3/U8 nicht angefahren werden, da JA umgebaut wird (Baustelle/Umleitung), dann gilt weiterhin die Kurzstrecke nur bis SZ. Dann zählt JA nicht als weggelassen. Würde die Linie U8 so geändert, dass JA aus der Strecke entfällt, dann könnte man auch mit der U8 bis VA fahren.
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Hallo,
jetzt wird es aber kompliziert.
(16. 09. 2010, 21:13)Andreas schrieb: Mit Kurzstrecke darf man von VB nach VA fahren - aber nur mit der U6. Nicht mit der U3 oder U8. Umsteigen ist nicht erlaubt bei Kurzstrecke. Fahrtunterbrechung auch nicht.
Würde nun JA auch von der U3/U8 nicht angefahren werden, da JA umgebaut wird (Baustelle/Umleitung), dann gilt weiterhin die Kurzstrecke nur bis SZ. Dann zählt JA nicht als weggelassen. Würde die Linie U8 so geändert, dass JA aus der Strecke entfällt, dann könnte man auch mit der U8 bis VA fahren.
Was ist jetzt mit einer U6, die planmäßig an der Jurastraße hält? Wie weit darf man da mit der Kurzstrecke fahren? ;-)
Es gab zumindest im letzten Fahrplan "kurze" U6-Züge, die an der Jurastraße hielten.
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Nicht nach Fahrplan, sondern eher nach Fahrer. Oder?
JA ist nicht Teil der U6 Strecke. Das zählt. Ich kenn den Kurzstreckenzirkus von diversen Busumleitungen, wobei Haltestellen entfallen. Diese zählen dann trotzdem, sodass teilweise die Kurzstrecke schon am nächsten Halt zu Ende ist.
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Ich habe dazu mal eine Email an den vvs geschrieben.
Die Antwort werde ich euch hier posten.
Grüße!
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(16. 09. 2010, 21:52)Andreas schrieb: Nicht nach Fahrplan, sondern eher nach Fahrer. Oder?
JA ist nicht Teil der U6 Strecke. Das zählt. Ich kenn den Kurzstreckenzirkus von diversen Busumleitungen, wobei Haltestellen entfallen. Diese zählen dann trotzdem, sodass teilweise die Kurzstrecke schon am nächsten Halt zu Ende ist.
Nein, die hält (hielt) da regulär. Da es ein Kurzzug ist hielt der da auch, kam sogar die Ansage. Das war ein Kurs der U1, der in Vaihingen im Spätverkehr auf die U6 überging. Von Vaihingen bis Möhringen fuhr er regulär als U6, mit Halt an der Jurastraße.
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Auch, so ein Umrücker. Ich glaub nicht, dass da jemand so genau kontrolliert. Ich kauf ja auch oft ne Kurzstrecke von Giebel nach Gerlingen, fahr aber schon vorher los. Giebel ist Zone-20 Ende, ich darf nur 10 und 20. Und 31 und 34.
Eigentlich darf ich das nicht, aber die Kontrolleure haben da immer nur genickt.
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So, die offizielle Antwort ist da. Sie lautet:
"Sehr geehrter Herr ******,
durchfahrene Haltestellen werden mitgezählt. Dadurch ist auch die Relation mit der U6 leider keine Kurzstrecke.
Wir freuen uns, dass Sie unsere umweltfreundlichen Busse und Bahnen benutzen und wünschen Ihnen gute Fahrt.
Mit freundlichen Grüßen...."
Meine Frage bezog sich auf die Strecke Vaihinger Straße - Vaihingen Bahnhof und ob ich mit einer U6 in Doppeltraktion das Kurzstreckenticket auf dieser Strecke nutzen darf.
Grüße!
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