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Hallo,
als ich vorhin vom CSD kam, hat die DB nur ein Kurzzug auf der S3 eingesetzt, der Zug war so voll dass keine Leute mehr reinpassten. Ich setzte mich daraufhin notgedrungen mit einigen wenigen anderen Fahrgästen in die 1. Klasse. Wie es so ist, kommt natürlich genau in so einem Fall eine Fahrkartenkontrolle. Ich habe mich etwa 15 Minuten mit dem Kontrolleur gestritten, bis er nachgegeben hat. Findet ihr es persönlich okay in so einem Fall in die 1. Klasse zu gehen? Darf man das vielleicht sogar? Wie ist die rechtliche Lage?
LG Chris
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Darf man nicht, ist auch eine Frechheit.
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Was ist die Frechheit? In die 1. Klasse zu gehen, oder dass man es nicht darf?
Ich finde es eher "eine Frechheit", eine Leistung (1.Klasse-Fahrt) in Anspruch nehmen zu wollen, ohne eine Fahrkarte dafür zu haben.
Wenn die Bahn in der 2. Klasse voll ist, nehm ich halt ne andere und plane einen Zeitpuffer ein.
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(01. 08. 2009, 21:39)anyron schrieb: Ich finde es eher "eine Frechheit", eine Leistung (1.Klasse-Fahrt) in Anspruch nehmen zu wollen, ohne eine Fahrkarte dafür zu haben.
Wenn die Bahn in der 2. Klasse voll ist, nehm ich halt ne andere und plane einen Zeitpuffer ein.
Hast du schonmal gehört dass die Bahn auch eine Beförderungs pflicht hat, gesetzlich geregelt!
Ich habe dafür gezahlt von A nach B zu kommen, und wirklich gesessen bin ich nicht, ich stand eher, und habe mich an die Armlehne gelehnt. Und ich konnte auch nicht die nächste Fahrt nehmen, weil ich vielleicht Termine hatte? Außerdem möchte ich bei der Bahn nicht irgendwie damit planen müssen, dass ich keinen STEHplatz mehr kriege.
sie hat ihre pflicht erfüllt, indem sie dich befördert hat. deine fahrkarten im verkehrsverbund sind nicht zuggebunden. die bahn hat ihren vertrag auch mit einer späteren beförderung von A nach B erfüllt.
es liegt in deiner verantwortung, die fahrt so zu planen, dass sie sich nicht mit deinen terminen überschneiden kann. plane doch eben einen zeitpuffer ein.
solange du keinen reservierten und bestätigen sitzplatz hast, hast du auch keinen anspruch auf einen sitzplatz. da in der s-bahn generell keine reservierten plätze zu buchen sind - c'est la vie..
Die Beförderungspflicht nach §22 Personenbeförderungsgesetz
Im §22 des PBefG ist die Beförderungspflicht im Straßenpersonenverkehr geregelt. Demnach ist der Unternehmer zur Beförderung verpflichtet, wenn:
* die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
* die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
* die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen konnte.
In deinem Fall scheint es doch so, dass die Bahn keinen Einfluss auf das erhöhte Farhgastaufkommen haben konnte und ich denke, die vom Land gebuchten Kapazitäten ließen auch keine Erhöhung des Platzangebots zu. Das wäre sicherlich auch nicht sehr wirtschaftlich.
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(01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: es liegt in deiner verantwortung, die fahrt so zu planen, dass sie sich nicht mit deinen terminen überschneiden kann. plane doch eben einen zeitpuffer ein. Du fährst sicher auch immer 1h früher ins Büro, weil du mit erhöhtem Beförderungsaufkommen rechnest - du planst allso immer alle Eventualitäten mit...
(01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: (...)sitzplatz(..) Falsche Antwort - bitte Lesen und nach Möglichkeit dabei gleich Schreiben lernen...
(01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: Im §22 des PBefG (..)
* die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen konnte.
Also wenn die DB an einem Tag mit einer Großverantstalltung im Sommer mit Kurzzügen fährt - dann hat sie nichts getan um das Problem abzuwenden - schließlich war das nicht die einzige überfüllte S-Bahn an diesem Tag...
(01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: In deinem Fall scheint es doch so, dass die Bahn keinen Einfluss auf das erhöhte Farhgastaufkommen haben konnte und ich denke, die vom Land gebuchten Kapazitäten ließen auch keine Erhöhung des Platzangebots zu. Das wäre sicherlich auch nicht sehr wirtschaftlich. Das Thema der Bestellung hat leider nichts mit der PBefG zu tun - und bei solchen Menschenmassen soll das nicht wirtschaftlich sein? Grüß mir den Mond.
Schlussendlich - Eigentlich war die Frage, ob es geboten war die 1. Klasse Plätze bei Überfüllung zur Nutzung freizugeben. Und das war es definitiv - Das wird zumindest gelegentlich auch im Fernverkehr so praktiziert (zum Mindest dürfte ich auch schon zweimal in der 1. Klasse trotz 2. Klasseticket Platz nehmen).
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Also ich hatte kein schlechtes Gewissen, in der 1. Klasse zu sitzen.
Ich bin aufm CSD aufm Wagen mitgefahren, habe ewig durchgefeiert, und dann.. bei der Großveranstaltung mit 200.000 Gästen wagt es die Bahn nur einen Kurzzug einzusetzen? Ich finde das eine Sauerei.
Ich habe nie mit einem Sitzplatz gerechnet. Aber ich habe damit gerechnet, dass ich noch in den Zug passe.
(02. 08. 2009, 08:34)luchs schrieb: (01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: es liegt in deiner verantwortung, die fahrt so zu planen, dass sie sich nicht mit deinen terminen überschneiden kann. plane doch eben einen zeitpuffer ein. Du fährst sicher auch immer 1h früher ins Büro, weil du mit erhöhtem Beförderungsaufkommen rechnest - du planst allso immer alle Eventualitäten mit...
(01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: (...)sitzplatz(..) Falsche Antwort - bitte Lesen und nach Möglichkeit dabei gleich Schreiben lernen...
(01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: Im §22 des PBefG (..)
* die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen konnte.
Also wenn die DB an einem Tag mit einer Großverantstalltung im Sommer mit Kurzzügen fährt - dann hat sie nichts getan um das Problem abzuwenden - schließlich war das nicht die einzige überfüllte S-Bahn an diesem Tag...
(01. 08. 2009, 21:59)anyron schrieb: In deinem Fall scheint es doch so, dass die Bahn keinen Einfluss auf das erhöhte Farhgastaufkommen haben konnte und ich denke, die vom Land gebuchten Kapazitäten ließen auch keine Erhöhung des Platzangebots zu. Das wäre sicherlich auch nicht sehr wirtschaftlich. Das Thema der Bestellung hat leider nichts mit der PBefG zu tun - und bei solchen Menschenmassen soll das nicht wirtschaftlich sein? Grüß mir den Mond.
Schlussendlich - Eigentlich war die Frage, ob es geboten war die 1. Klasse Plätze bei Überfüllung zur Nutzung freizugeben. Und das war es definitiv - Das wird zumindest gelegentlich auch im Fernverkehr so praktiziert (zum Mindest dürfte ich auch schon zweimal in der 1. Klasse trotz 2. Klasseticket Platz nehmen).
ich wage zu behaupten, ich bin des lesens und schreibens mächtig, mein lieber luchs. die antwort bezog sich auf einen kommentar von sprudel91:
"Ich habe dafür gezahlt von A nach B zu kommen, und wirklich gesessen bin ich nicht, ich stand eher, und habe mich an die Armlehne gelehnt."
seine frage wurde beantwortet - er darf ohne gültigen fahrausweis das 1.klasse-produkt nicht benutzen. wenn du "schon zweimal" ein spontantes upgrade bekamst - fein. das lag an der kulanz der zugbegleiter. nicht daran, dass du einen anspruch darauf hast.
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Hi!
Es gab mal ein Urteil bei einem Rechtsprozess, wo es genau darum ging: Darf bei vollem Zug die erste Klasse in Anspruch genommen werden, wenn keine Fahrkarte dafür vorhanden ist?
JA.
Allerdings weiß das keiner der Kontrolleure. Und sich jedes mal auf einen Streit einlassen (siehe hier, wo man 15 Minuten streiten musste, um Recht zu bekommen - das ist doch ziemlich anstrengend) ist vielleicht auch nicht so das Wahre.
Was also tun?
Im RE den Zugbegleiter fragen (wenn einer dabei ist). Grad am HBF sieht man spätestens kurz vor der Abfahrt einen rumspringen, der die Abfahrtsdurchsage am Bahnsteig auslöst.
In der S-Bahn der neuen Generation gibts 1.Klasse Abteil direkt hinterm Zugführer. Da kann auch gefragt werden (ja, ich weiß, obwohl der Zugführer eigentlich nicht aufmachen darf... schon klar).
Und ansonsten: den nächsten Zug nehmen.
Grüße!
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