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(Gestern, 00:07)K.E. schrieb: Das verstehe ich auch nicht - wurde der Fahrplan doch so maßgeschneidert, dass es nur auf einen Betrieb hinauslaufen konnte, der morgens und mittags behinderte Schulkinder befördert und dazwischen Kapazitäten frei hat. Aber gerade bei Schlienz-Tours, der in diesem Bereich das Monopol hat (das sieht man schon an den vielen mit Vitos zugeparkten Wohnstraßen in der ganzen Region) sollte sich ein barriefreies Fahrzeug als "Doppelverdiener" einsetzen lassen? Dann müsste auch nicht jedes Kind, das auf einen Rollstuhl angewiesen ist, einzeln in einem Vito isoliert im Heck befördert werden. Es gibt in Münster sicherlich viele potentielle Fahrgäste, die auf einen Rollator angewiesen sind, die aber bei diesem Angebot einfach außen vor bleiben. Wer in einen Vito einsteigen kann, schafft auch 500m Fußweg zum Netto-Markt... Wie gesagt, für mich ist da das das Scheitern schon vorprogrammiert. Das war auch meine Meinung. Am Montag vor Ort klang es aber so, dass der Versuchsbetrieb, den es gab, tatsächlich vermisst wurde. Wenn ich die Dame, die dort am Altenheim zur ersten Fahrt eingestiegen ist sehe, dann konnte diese in den Bus einsteigen, aber sicher nicht zum Friedhof oder Edeka laufen.
Weiterhin hat der Bus auch ausreichend Fahrzeitreserven, um auch beim Ein- und Aussteigen warten und helfen zu können.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 14:29 von Ensign Joe.)
§6 (4) der Beförderungsbedingungen des VVS:
Zitat:Ist der Fahrgast mit einem Fahrausweis versehen, der zu entwerten ist, so hat er diesen durch ein VVS Entwertergerät zu entwerten. […] Der Fahrgast hat sich grundsätzlich von der Entwertung zu überzeugen. Eine handschriftliche Entwertung ist grundsätzlich untersagt.
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Ist mir durchaus bekannt.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 16:37 von Andy0711.)
(Gestern, 16:05)Ensign Joe schrieb: Ist mir durchaus bekannt.
Ich hätte das Foto so interpretiert, dass der Busfahrer den Fahrschein mit dem Kugelschreiber entwertet hat (da vielleicht der Entwerter defekt war) - warum sollte DT8.de das Foto ansonsten hier posten? Und wenn der Entwerter defekt war, wäre es immer noch richtig, den Fahrschein selbst zu entwerten - ich möchte den Richter sehen, der das anders sieht (s. grundsätzlich). Aber da müssten ja schon VVS bzw. SSB wirklich doof sein, um zu klagen.
Daher bin ich dann doch etwas über die Diskussion überrascht.
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(Gestern, 13:51)dt8.de schrieb: Für alle Fahrscheinsammler
Und ich hatte gedacht Du wolltest/könntest nicht mitfahren. Und außerdem hätte ich gedacht, Du hättest ein Deutschlandticket. Oder hast Du Dir den Fahrschein nur zum Sammeln gekauft, vielleicht auch in der Hoffnung Du würdest den Fahrschein mit der Nummer 000001 bekommen?
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(Gestern, 16:51)A streetcar named desire schrieb: (Gestern, 13:51)dt8.de schrieb: Für alle Fahrscheinsammler
Und ich hatte gedacht Du wolltest/könntest nicht mitfahren. Und außerdem hätte ich gedacht, Du hättest ein Deutschlandticket. Oder hast Du Dir den Fahrschein nur zum Sammeln gekauft, vielleicht auch in der Hoffnung Du würdest den Fahrschein mit der Nummer 000001 bekommen? 
Eher letzteres. Aber ich habe sie mir erst zeigen lassen, und war dann der Meinung, dass mir der die 2 Euro wert ist, ist ja kein Thermoquatsch. Natürlich hätte ich eine Fahrkarte gehabt.
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(Gestern, 14:29)Ensign Joe schrieb: §6 (4) der Beförderungsbedingungen des VVS:
Zitat:Ist der Fahrgast mit einem Fahrausweis versehen, der zu entwerten ist, so hat er diesen durch ein VVS Entwertergerät zu entwerten. […] Der Fahrgast hat sich grundsätzlich von der Entwertung zu überzeugen. Eine handschriftliche Entwertung ist grundsätzlich untersagt.
Ist aber unlogisch, weil der Satz davor lautet: Ist in den Bussen kein
Entwertergerät vorhanden, ist der Fahrausweis dem Betriebspersonal un-
aufgefordert und unverzüglich zum Entwerten zu übergeben.
Wie soll das Betriebspersonal entwerten, wenn kein Entwerter vorhanden ist? Der Eintrag wurde hier vom Betriebspersonal gemacht, ein Umstieg auf andere Verkehrsmittel ist auch nicht zulässig.
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(Gestern, 17:58)dt8.de schrieb: (Gestern, 14:29)Ensign Joe schrieb: §6 (4) der Beförderungsbedingungen des VVS:
Zitat:Ist der Fahrgast mit einem Fahrausweis versehen, der zu entwerten ist, so hat er diesen durch ein VVS Entwertergerät zu entwerten. […] Der Fahrgast hat sich grundsätzlich von der Entwertung zu überzeugen. Eine handschriftliche Entwertung ist grundsätzlich untersagt.
Ist aber unlogisch, weil der Satz davor lautet: Ist in den Bussen kein
Entwertergerät vorhanden, ist der Fahrausweis dem Betriebspersonal un-
aufgefordert und unverzüglich zum Entwerten zu übergeben.
Wie soll das Betriebspersonal entwerten, wenn kein Entwerter vorhanden ist? Der Eintrag wurde hier vom Betriebspersonal gemacht, ein Umstieg auf andere Verkehrsmittel ist auch nicht zulässig.
Das Personal könnte einen Stempel mit einstellbarem Datum und Zeit haben, oder eine Zange verwenden und etwas rausknipsen. Aber am Ende sehe ich hier auch für den Fahrkarteninhaber kein Problem, ich muss doch davon ausgehen dürfen, dass das Personal weiß, wie es richtig entwertet und nicht ich das Personal darauf hinweisen muss.
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Tatsächlich sind die Standard-Vitos von Schlienz ohne Sonderausstattung mit Sitzbank hinten. Soweit ich weiß sind nur 5-7 Vitos als Rollifahrzeug im Fuhrpark (erkennbar an der zerschnittenen Heckstoßstange, die als Rampe fungiert und heruntergeklappt werden kann), wovon der Großteil im OnDemand-Verkehr eingesetzt wird. In der Schülerbeförderung werden eher die Rollstuhlsprinter eingesetzt, in denen dann bis zu drei Rollis auf einmal befördert werden können. Und ob nun die schwarzen Autos vom Schlienz, die blauen von Sonnenschein, die roten von Köhler Transport oder weiße vom DRK die Straßen zu Parken, ist glaube ich auch irrelevant 
Für Rollatorgänger sind die Vitos immerhin halbwegs geeignet - einige haben eine Trittstufe und der Fahrgast kann sich mit Rollator rückwärts an den Türsitzplatz begeben und sich hochziehen am Haltegriff - der Rollator kommt in den Kofferraum. Den Bedarf und Nutzen sehe ich hier durchaus gegeben.
Bezüglich der Entwertung - da das Ticket eh nur dort im Ortsbus genutzt werden kann, ist es in meinen Augen irrelevant, ob das jetzt handschriftlich oder per Stempel entwertet wurde - und ganz ehrlich: als Fahrscheinprüfer würde ich ein Handschriftlich entwertetes Ticket mit Kugelschreiber mit den relevanten Infos auch akzeptieren, Hauptsache ist doch, dass es entwertet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Felix
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