20. 05. 2011, 22:01
Hallo,
ich gehe mal davon aus, daß Du mich damit meinst.
Dazu ist mir der Aufwand zu groß. In Einzelfällen denkbar, allgemein sicher nicht.
Da liegt leider ein Irrtum vor. Die Fahrerkabine eines Stadtbahnwagens ist keine Privatsphäre, denn dazu gehören vor allem die eigen vier Wände und andere Stellen, an denen man unbeobachtet sein will. Ein ringsum verglaster, von jedermann einsehbarer Raum gehört nicht dazu.
Ebenso fällt das Fahrpersonal hier unter die Regelung zum "Beiwerk", §23 KunstUrhG.
Richter und Anwälte beurteilen das in der Regel so, daß sie fragen, wie das Bild ohne die Person wäre: würde es dieselbe Intention vermitteln, dann ist die Veröffentlichung zulässig.
Extrembeispiel:
Wenn bei einem Bild also dabeistehen würde "seht mal, der Fahrer bohrt sich in der Nase", dann wäre eine Veröffentlichung ohne Zustimmung nicht zulässig: ohne die Person würde der Text zu dem Bild keinen Sinn machen.
Steht aber bei demselben Bild der Text "seht mal, ist das nicht ein schöner Wagen", und der Fahrer bohrt sich nur zufällig in der Nase, dann ist dasselbe(!) Bild zulässig.
Unabhängig, aber rechtlich eindeutig geregelt.
Kommt darauf an: prinzipiell habe ich kein Problem damit, wenn es nicht Ziel ist, mich damit "schlechtzumachen". Auf meinen Seiten ist sogar ein Bild, auf dem ich "zufällig" zu sehen bin. Ich glaube aber nicht, daß es einer findet :-)
Ich kenne Deine Definition von "leicht" nicht. Ich finde es nicht leicht, wenn hier alle Prozesse automatisiert ablaufen, aber für so etwas ein manueller Eingriff nötig wird. Aber gut...
Das Problem ist aber, daß dann der Nächste erwartet, daß auch alle Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, der Dritte, daß dann das Haus unsichtbar wird, und so weiter. Wo hört man dann auf, wenn man einmal solchen Forderungen nachkommt?
Käme man jeder schon irgendwo gestellten Forderung nach, so wären Fotos nur noch in den eigenen vier Wänden möglich.
Daher gibt es dazu gesetzliche Regelungen, die Haltung der SSB stimmt damit überein, alles andere weckt Begehrlichkeiten.
Es mag sein, daß nicht jeder Betroffene mit den gesetzlichen Regelungen zufrieden ist, aber auch dann kann man Lösungen finden.
Die Lösung ist aber kein allgemeiner Rundumschlag, sondern das geht nur auf individueller Basis, sollte jemand damit nicht einverstanden sein, *sein* Bild irgendwo zu sehen.
ich gehe mal davon aus, daß Du mich damit meinst.
(20. 05. 2011, 01:10)Jim-Panse schrieb: ...schöne bildersammlung- bitte beachtet jedoch- wenn ihr schon fotografiert- retuschiert bitte die gesichter der fahrer.
Dazu ist mir der Aufwand zu groß. In Einzelfällen denkbar, allgemein sicher nicht.
(20. 05. 2011, 01:10)Jim-Panse schrieb: zwar ist es nicht beabsichtigt den fahrer abzulichten- trotzdem ist dieser bei einigen bildern gut erkennbar. Rechtlich gesehen sehr bedenklich- es gibt noch immer eine privatsphäre. diese schreibt vor, dass ohne einverständnis der abgelichteten person diese bilder nicht puplik gemacht werden dürfen.
Da liegt leider ein Irrtum vor. Die Fahrerkabine eines Stadtbahnwagens ist keine Privatsphäre, denn dazu gehören vor allem die eigen vier Wände und andere Stellen, an denen man unbeobachtet sein will. Ein ringsum verglaster, von jedermann einsehbarer Raum gehört nicht dazu.
Ebenso fällt das Fahrpersonal hier unter die Regelung zum "Beiwerk", §23 KunstUrhG.
Richter und Anwälte beurteilen das in der Regel so, daß sie fragen, wie das Bild ohne die Person wäre: würde es dieselbe Intention vermitteln, dann ist die Veröffentlichung zulässig.
Extrembeispiel:
Wenn bei einem Bild also dabeistehen würde "seht mal, der Fahrer bohrt sich in der Nase", dann wäre eine Veröffentlichung ohne Zustimmung nicht zulässig: ohne die Person würde der Text zu dem Bild keinen Sinn machen.
Steht aber bei demselben Bild der Text "seht mal, ist das nicht ein schöner Wagen", und der Fahrer bohrt sich nur zufällig in der Nase, dann ist dasselbe(!) Bild zulässig.
(20. 05. 2011, 01:10)Jim-Panse schrieb: die Personaneblichtung ist jedoch unabhängig davon.
Unabhängig, aber rechtlich eindeutig geregelt.
(20. 05. 2011, 01:10)Jim-Panse schrieb: Außerdem würdet ihr es ebenfals nicht unbedingt gutheißen, wenn man ohne eures wissens bilder von euch im internet veröffentlichen würde.
Kommt darauf an: prinzipiell habe ich kein Problem damit, wenn es nicht Ziel ist, mich damit "schlechtzumachen". Auf meinen Seiten ist sogar ein Bild, auf dem ich "zufällig" zu sehen bin. Ich glaube aber nicht, daß es einer findet :-)
(20. 05. 2011, 01:10)Jim-Panse schrieb: Keiner kann behaupten er wüsste nicht, wie man gesichter unkenntlich macht- selbst mit paint kann sowas leicht gemacht werden.
Ich kenne Deine Definition von "leicht" nicht. Ich finde es nicht leicht, wenn hier alle Prozesse automatisiert ablaufen, aber für so etwas ein manueller Eingriff nötig wird. Aber gut...
Das Problem ist aber, daß dann der Nächste erwartet, daß auch alle Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, der Dritte, daß dann das Haus unsichtbar wird, und so weiter. Wo hört man dann auf, wenn man einmal solchen Forderungen nachkommt?
Käme man jeder schon irgendwo gestellten Forderung nach, so wären Fotos nur noch in den eigenen vier Wänden möglich.
Daher gibt es dazu gesetzliche Regelungen, die Haltung der SSB stimmt damit überein, alles andere weckt Begehrlichkeiten.
(20. 05. 2011, 01:10)Jim-Panse schrieb: Ich appeliere auch an den Administrator der Seite, der für die Inhalte dieser Seite verantwortlich ist.
Es mag sein, daß nicht jeder Betroffene mit den gesetzlichen Regelungen zufrieden ist, aber auch dann kann man Lösungen finden.
Die Lösung ist aber kein allgemeiner Rundumschlag, sondern das geht nur auf individueller Basis, sollte jemand damit nicht einverstanden sein, *sein* Bild irgendwo zu sehen.