01. 10. 2020, 13:57
(01. 10. 2020, 13:11)Spiek schrieb: Übelster Clickbait und sehr unprofessionell:
Aus einer "unberechtigten Mehrfachnutzung eines Onlinetickets" machen die StN "Schwarzfahrer mit gefälschten Tickets"
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/i...ca313.html
Vorsicht, das könnte auch richtig sein. Es geht aus dem Artikel nicht eindeutig hervor, was exakt passiert ist. Aber das Abfotografieren eines Online-Tickets von einem anderen Handy z. B. könnte man durchaus als Fälschung werten.
Die weiteren Hinweise in der Wohnung wären auch interessant. Ausgedruckte von anderen Personen weitergeleitete Emails mit Tickets?
Es ist eine Definitionsfrage, was zum Fälschen gehört und was nicht. Illegale Kopien von Dateien könnten das Kriterium durchaus erfüllen. Geldscheine kopieren ist Geldscheine fälschen, oder?
Wie ist das, wenn man die Lizenzdatei eines anderen, in dieser Datei namentlich genannten, installiert (ich denke da vom Vorgang her an Shareware)? Illegal sowieso - ist die Lizenz aber gefälscht? Hier glaube ich, dass das Wort Fälschung nicht angemessen wäre.