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Wenn der Busfahrer Radio hört.....
#4
Nur der Vollständigkeit halber: § 8 Absatz 3 Nr. 4 BOKraft bezieht sich rein auf den Linienverkehr und es ist von Übertragungsanlagen, Tonrundfunkempfängern und Tonwiedergabegeräten die Rede.

Viele gerade größere Betriebe, darunter auch die SSB, haben das per Dienstanweisung noch konkretisiert und erwähnen explizit auch Handys/Smartphones (auch wenn diese bereits vom o.g. Paragraphen umfasst sind).

Ich bin aber auch der Ansicht, wenn ein Linienbusfahrer in dezenter Lautstärke und ohne während der Fahrt am Gerät herumzuspielen Radio hört, braucht man ihm daraus keinen Strick zu drehen. Im Gegensatz zu den ganzen Fahrern, die völlig schamlos während der Fahrt das Handy in der Hand halten oder über Ohrstöpsel telefonieren und ihren Fahrgästen suggerieren dass diese stören wenn sie vor der Fahrerkabine stehen, sind das meist auch eher alte Hasen, bei denen es ansonsten weder beim Fahrstil noch bei der Kundenorientierung etwas auszusetzen gibt.
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Nachrichten in diesem Thema
Wenn der Busfahrer Radio hört..... - von AFu - 14. 09. 2021, 11:53
RE: Wenn der Busfahrer Radio hört..... - von M.S. - 14. 09. 2021, 23:02
RE: Wenn der Busfahrer Radio hört..... - von K.E. - 14. 09. 2021, 21:16

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