Ich möchte hier einmal darauf hinweisen, wie das mit der Rechtschreibung bei ß und ss ist, denn an verschiedenen Stellen im Forum scheint da nicht alles bekannt zu sein.
Die Regel nach der neuen Rechtschreibreform lautet:
Wird der Vokal vor ß lang gesprochen, dann schreibt man ß. z.B. im Wort Straße
Wird der Vokal vor ss kurz gesprochen, dann schreibt man ss, z.B. im Wort Schloss
Beim Alten Schloß könnte man eine Art Eigennamenregelung gelten lassen, dann kann das ß dabei auch durchgehen. Richtigerweise wäre hier aber tatsächlich Doppel-S.
Genauso wie auf dem Schild der SSB beim Aufzug, der gerade nicht in Betrieb ist: Er ist tatsächlich außer Betrieb - Nicht mit Doppel-S
Ich wollte das einfach mal loswerden. Seht mir das "Korinthen-Kacken" nach :-)
Bitte bleibt gesund
Holger
Die Regel nach der neuen Rechtschreibreform lautet:
Wird der Vokal vor ß lang gesprochen, dann schreibt man ß. z.B. im Wort Straße
Wird der Vokal vor ss kurz gesprochen, dann schreibt man ss, z.B. im Wort Schloss
Beim Alten Schloß könnte man eine Art Eigennamenregelung gelten lassen, dann kann das ß dabei auch durchgehen. Richtigerweise wäre hier aber tatsächlich Doppel-S.
Genauso wie auf dem Schild der SSB beim Aufzug, der gerade nicht in Betrieb ist: Er ist tatsächlich außer Betrieb - Nicht mit Doppel-S
Ich wollte das einfach mal loswerden. Seht mir das "Korinthen-Kacken" nach :-)
Bitte bleibt gesund
Holger