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[Ba-Wü] Reaktivierung von Bahnstrecken
#10
Ich denke, die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken oder Bahnstrecken mit eingeschränkter Personenverkehr (Ausflugsverkehr zum Beispiel) ist nur mit geringem Aufwand und Kosten realisierbar, wenn die Gleise vorhanden sind.

Nur ließe sich die Strecken meiner Meinung nach nicht ohne weiteres Reaktivieren. Für die Reaktivierung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:
  1. Höhengleicher Fahrgastwechsel zwischen dem Bahnsteig und dem Zug (Mir brauchen sie nicht mit den Vorschriften, wie 76 cm zu kommen. Wenn ein Hersteller Züge mit einem Wagenbodenhöhe von 600 mm baut, dann sind die Bahnsteige mit einer Höhe von 600 mm mit ±-Toleranz über der SO und Verringerung der Abstand zwischen der Bahnsteigkante und dem Wagenboden zu errichten).

  2. Rollstuhltauglicher Zugang zum Bahnsteig mittels Rampen (n. Schweizer Modell) <- Das ist meine Ansicht, da ich persönlich in Graubünden dort war und die schweizer Bahnhöfe es gezeigt haben, daß der Zugang von der Unterführung zum Bahnsteig ohne Aufzug machbar ist.

  3. Besserer Regenschutz für die Kunden (?).

  4. Anhebung der zulässigen Streckenhöchstgeschwindigkeit, wenn es möglich ist und die Physik es „erlaubt”.
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RE: [Ba-Wü] Reaktivierung von Bahnstrecken - von Jack Lanthyer - 02. 05. 2019, 08:26

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