09. 04. 2018, 16:55
Ich bin auch für ein verbrieftes Streikrecht. Allerdings halte ich eine ganztätige Betriebsaussetzung nicht mit dem Begriff "Warnstreik" vereinbar.
Wenn man wirklich einen Warnstreik durchführen möchte, dann doch bitte nur für 1-2 Stunden, maximal einen halben Tag. Das sollte den Arbeitgebervertretern dann eigentlich genug "Warnung" sein, dass es beim Scheitern der nächsten Gesprächsrunde einen richtigen Streik gibt. Dann würde ich auch auch eine ganztägige Betriebsstillegung gerechtfertigt finden. Und wiederum danach auch mehrtägige/unbefristete Streiks.
Gruß aus Hamburg
Wenn man wirklich einen Warnstreik durchführen möchte, dann doch bitte nur für 1-2 Stunden, maximal einen halben Tag. Das sollte den Arbeitgebervertretern dann eigentlich genug "Warnung" sein, dass es beim Scheitern der nächsten Gesprächsrunde einen richtigen Streik gibt. Dann würde ich auch auch eine ganztägige Betriebsstillegung gerechtfertigt finden. Und wiederum danach auch mehrtägige/unbefristete Streiks.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!