24. 07. 2019, 21:22
(23. 07. 2019, 23:01)dt8.de schrieb: 4. Der Pkw-Fahrer wird einen Strafzettel wegen nicht-Freihaltens des BÜ erhalten, aber eine Mitschuld am Unfall sehe ich da eher nicht, da es für den Stadtbahnfahrer nicht unvermeidbar war.
Hier vermischst du Strafrecht und Zivilrecht. Sicherlich wird der Mercedesfahrer strafrechtlich verfolgt, weil er den Kreuzungsbereich nicht geräumt hat, obwohl er es besser wissen sollte, dass man dann nicht in den Kreuzungsbereich einzufahren hat wenn man ihn nicht (vollständig) verlassen kann. Genauso kann der Stadtbahnfahrer strafrechtlich belangt werden, weil er die Kollision zumindest fahrlässig verursacht hat. Wird wahrscheinlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Das bringt der SSB, dem Mercedesfahrer und deren jeweiligen Versicherungen jedoch nichts, weil das Strafrecht nicht über etwaige Schadensersatzansprüche entscheidet und und die Geldstrafen in den Ordnungswidrigkeitsverfahren der Staatskasse zukommen und nicht der SSB oder dem Mercedesfahrer. Wenn eine Partei hier also Schadensersatz vom Unfallgegner fordert muss sie dies zivilrechtlich im Wege einer Zivilklage tun. Zivilgerichte ziehen oftmals Akten aus den Strafverfahren als Hilfe und Orientierung hinzu, sind aber letztlich in ihrer Entscheidungsfindung frei und können anders urteilen als das Strafgericht, da es nicht um eine Strafe für einen Unfallbeteiligten geht, sondern wer wieviel Schuld an der Kollision hat und wer wieviel des Schadens zu tragen hat.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!