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Jedes Foto ist erlaubt
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Frage zu einem Recht bzw. gesetzlichem Verbot
#16
Ich hab da etwa Schwierigkeiten mit dieser Argumentation. Ich allgemeinen stimme ich zu, im Detail jedoch nicht. Ich mache keinen Unterschied zwischen einem Unternehmen wie der DB und einem Landwirt, letzterer mit seinen Abbauflächen. Die Gesetzgebung und EBO sitzt nur drüber zur Gefahrenabwehr, das kann man somit für Überlegungen außer Acht lassen. Nur weil ein Landwirt Teile seiner Anbauflächen weiterverpachtet, werden diese Flächen nicht öffentliche Infrastruktur umd zum "Freiwild". Agrarsubventionen.

Dann die EBO muss niemand kennen, der keinen Bezug zum Bahnverkehr hat. Fahrgäste brauchen auch keine Kenntnisse zu haben. Es ist nicht Teil der Verkehrserziehung in der Schule, somit darf der Gesetzgeber auch kein Wissen über Gefahren voraussetzen. Oh ja. Würde das Wissen Voraussetzung sein, wären nicht Millionen Schilder überall nötig. An jedem Wagen, nicht raufklettern - Stromschlag. Betreten der Bahnanlagen verboten. Usw. An keiner Straße stehen solche Schilder, Autobahn überqueren verboten. Bei Rot an der Ampel stehenbleiben. (Die von der Verkehrswacht bei Schulwegen angebrachten Schilder sind was völlig anderes). Es ist essentiell,dass Bahnanlagen Privatgelände sind. Andernfalls: Ich laufe auf Gleisen herum, werde überfahren. Verbotsschild ist keines zu sehen. Bahn muss an meine Hinterbliebenen Schadenersatz leisten. Selbst bei voller Schuld gibt es höchstens 30% Abschlag auf Schadenersatzsumme (ich übertrage den Wert vom Auto vs Fußgänger). Bei Privatgeländer ist die Situation völlig anders. Ich mach hier nichts weiter, als das Szenario Fußgänger gegen Auto auf Autobahn (öffentlich) auf Fußgänger gegen Bahn auf Gleistrasse zu übertragen. In Deutschland gilt mitunter merkwürdigen Recht, weil viel zu viele Lobbyverbände ihre Finger mit im Spiel haben.

Deswegen für mich ist Privat ist Privat und der Eigentümer hat alle Rechte und Entscheidungshoheit an seinem Eigentum, unter Beachtung aller geltenden Gesetze. Und untrennbar ergänzt, es gibt keine Willkür. Genehmigungen sind für alle zu erteilen, oder für niemanden. Wenn eine Genehmigung für Person A erteilt wird, dann ist sie auch für Person B zu erteilen. Das heißt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Ob A oder B nun privat oder gewerblich agieren, ist unerheblich. Mit anderen Worten, solange 1 Photo eines Zuges existiert, welches die DB erlaubt hat, hat jeder andere die Möglichkeit eine Genehmigung zu erhalten, ebenfalls diesen zu photographieren. Da brauch ich doch nicht anzufangen, Anlagen zum Allgemeingut umzudeklarieren. Das gilt auch in anderen Geschäftsbereichen: Jeder Bäcker hat das Recht, den Verkauf von Brot zu verweigern. Es darf nur keine Willkür-Entscheidung sein, dass nur bestimmte Personengruppen oder Einzelpersonen ausgenommen sein. Es gibt immer gerechtfertigte Ausnahmen, ich will mich aber nicht im Detail verlieren. Selbst bei Kontraktionszwang sind Ausnahmen zulässig. Ich muss niemanden eine Fahrkarte verkaufen, der richterlich bestätigt Züge beschädigt.
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RE: Frage zu einem Recht bzw. gesetzlichem Verbot - von hopperpl - 12. 04. 2016, 11:32

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