11. 04. 2016, 15:38
Hallo,
ich wollte neulich Fotos am Tübinger Hauptbahnhof machen, was ich auch gemacht habe. Meine Oma war ebenfalls dabei und hat ein wenig geknipst.
Nach einigen Bildern und einiger Zeit sprach uns dann eine Mitarbeiterin (vermutlich DB Service) an und fragte uns, ob die Bilder für den privaten Gebrauch seien - ich und meine Oma sagten ja. Wobei ICH eigentlich die Bilder hier im Forum und in anderen Foren hochladen wollte - habe ich bis jetzt aber aus diesem Grund nicht gemacht!
Anscheinend ist es wahrscheinlich verboten, Fotos für die Internetöffentlichkeit am Bahnhof zu machen, denn für andere Zwecke, außer privat, bräuchte man, laut Mitarbeiterin, eine Genehmigung.
Wobei wir es auf Fahrzeuge und Gebäude abgesehen haben, nicht auf Personen (die aber zwangsläufig drauf sind).
Also, wenn das stimmt, hätte ich mich ja schon längst strafbar gemacht, denn ich habe schon viele Bilder im Internet öffentlich gemacht. Allerdings sind nirgends Personen zu erkennen....
Was ist denn da dran, an diesem Recht oder Gesetz?
Danke für Antworten.
ich wollte neulich Fotos am Tübinger Hauptbahnhof machen, was ich auch gemacht habe. Meine Oma war ebenfalls dabei und hat ein wenig geknipst.
Nach einigen Bildern und einiger Zeit sprach uns dann eine Mitarbeiterin (vermutlich DB Service) an und fragte uns, ob die Bilder für den privaten Gebrauch seien - ich und meine Oma sagten ja. Wobei ICH eigentlich die Bilder hier im Forum und in anderen Foren hochladen wollte - habe ich bis jetzt aber aus diesem Grund nicht gemacht!
Anscheinend ist es wahrscheinlich verboten, Fotos für die Internetöffentlichkeit am Bahnhof zu machen, denn für andere Zwecke, außer privat, bräuchte man, laut Mitarbeiterin, eine Genehmigung.
Wobei wir es auf Fahrzeuge und Gebäude abgesehen haben, nicht auf Personen (die aber zwangsläufig drauf sind).
Also, wenn das stimmt, hätte ich mich ja schon längst strafbar gemacht, denn ich habe schon viele Bilder im Internet öffentlich gemacht. Allerdings sind nirgends Personen zu erkennen....
Was ist denn da dran, an diesem Recht oder Gesetz?
Danke für Antworten.