24. 01. 2023, 16:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24. 01. 2023, 16:31 von metalhead.)
Hm stimmt, nach einiger Recherche habe ich einen entsprechenden Passus gefunden. Aber es ist missverständlich, denn bei der Beschreibung des Kurzstreckentickets steht eindeutig, dass es für eine Fahrt bis zur ersten oder dritten Haltestelle nach dem Einstieg gilt. Das heißt für mich, dass ich das Kurzstreckenticket nur für eine neue Fahrt nutzen kann und es nicht mit anderen Fahrkarten kombinieren und im Zug sitzen bleiben kann.
Wenn es aber als Anschlussticket zugelassen ist, sollte da "Einstieg oder Gültigkeitsbeginn" oder so etwas ähnliches stehen.
Wenn es aber als Anschlussticket zugelassen ist, sollte da "Einstieg oder Gültigkeitsbeginn" oder so etwas ähnliches stehen.