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Entwerter stempelt falsche Uhrzeit
#9
(15. 10. 2013, 18:51)SSBaschdi Weiß schrieb: Das ist Dokumentenfälschung, und kann im schlimmsten Fall ein Besuch im Gefängnis bedeuten, und zwar für ein paar Jahre...

Erstmal, alles was in #8 schon steht. Und selbst bei Vorsatz gibt es keine Freiheitsstrafe. Nicht einmal eine zur Bewährung ausgesetzt. Geldstrafe, mehr ist in solch einem "Bagatellfall" nicht drin. Ich bezweifel sogar, dass es zu einer Verurteilung mit Geldstrafe kommt. Geldstrafe muss von Geldbuße bzw. Ordnungsgelder unterschieden werden, welche selbstverständlich geleistet werden müssen.

Die Verkehrsunternehmen sind selbst verpflichtet, Kontrollentwertungen mit Uhrzeitvermerk durchzuführen. Die müssen täglich gemacht und aufgehoben werden. Ausgenommen sind die Entwerter, die durch IBIS oder ein ähnliches BIS gesteuert werden - also mit Uhrzeit sowie Position/Zone extern versorgt werden. Alle Entwerter "System VVS" sind in der Lage, leere Katuschen oder Fehlfunktionen zu erkennen und melden diese ans BIS zurück. Die ganzen Daten (darunter die der Entwerter) werden ausgelesen und gespeichert - das passiert schon aus Sicherheitsgründen (Fahrtenschreiber), Steuergründen (Kasse) und natürlich für die Ausgleichszahlungen innerhalb des Verkehrsverbundes unter den Verkehrsunternehmen.

Die Bahn bzw. ihre Tochter ist grundsätzlich verpflichtet, bei stationären (autarken) Entwertern auf Bahnhöfen deren Funktion zu überprüfen. Es nützt ja wenig, wenn der Entwerter sagt ich habe keine Tinte mehr, aber kein dahinterliegendes System verarbeitet diese Meldung. Entweder hat die Bahn nun einen Nachweis für den Entwerter für den fraglichen Tag (dessen Nummer auf dem Stempel aufgedruckt wird), oder nicht. Kann die Bahn den Nachweis nicht erbringen bei Einspruch, oder will sie nicht, muss der Fahrgast nicht zahlen. Ganz einfach.

Widerspruch erheben ist also der richtige Weg. Sollte dieser abgelehnt werden und man wird gezwungen den Betrag zu bezahlen, gibt es eine Rückholmöglichkeit. Einfach einen fehlerhaften Entwerter des gleichen Verkehrsunternehmens suchen (wird ja kaum ein Einzelfall sein, oder kaum sofort korrigiert) - den falschen Entwerter dokumentieren, und dann den VVS auffordern für diesen Entwerter (mit Nummer) eine Korrektheitsgarantie für den Testzeitpunkt zu geben. Egal was als Antwort kommt, "wir geben keine Auskunft", "der Stempler war korrekt", "der Stempler war falsch" - in allen 3 Fällen ist das Geld rückforderbar. Dazu kommt's aber gar nicht, wenn der Entwerter wirklich eine falsche Uhrzeit gedruckt hat, wird dem Einspruch stattgegeben.
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Entwerter stempelt falsche Uhrzeit - von Gardez - 18. 04. 2012, 16:36
RE: Entwerter stempelt falsche Uhrzeit - von mr-it - 18. 04. 2012, 18:33
RE: Entwerter stempelt falsche Uhrzeit - von AFu - 19. 04. 2012, 19:43
RE: Entwerter stempelt falsche Uhrzeit - von ET430 - 14. 10. 2013, 18:21
RE: Entwerter stempelt falsche Uhrzeit - von hopperpl - 16. 10. 2013, 16:44
RE: Entwerter stempelt falsche Uhrzeit - von luchs - 22. 10. 2013, 14:48
RE: Entwerter stempelt falsche Uhrzeit - von ET430 - 24. 10. 2013, 18:00

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