15. 08. 2010, 19:38
(15. 08. 2010, 11:21)Andreas schrieb: Wo soll dieses Geld herkommen? Die Finanzierung von S60 ist immer noch nicht geklärt, obwohl seit Jahren daran gearbeitet wird. Und im Vergleich zu den Teilprojekten von K21 ist S60 ein Winzling.
Eben, schon da bekommt man weder die Finanzierung noch den Bau hin. Wie soll das bei S21 werden?
Vor Baubeginn der S60 war die Finanzierung schon geklärt, sonst wäre mit dem Bau nicht begonnen worden. Dann kamen die Mehrkosten ...
(15. 08. 2010, 11:21)Andreas schrieb: Es gibt keine Gelder zur Finanzierung des Projekts K21.
Nochmal: die Bundesmittel sind dem Bahnknoten Stuttgart gewidmet, ausdrücklich unabhängig von S21 auch für Alternativprojekte verwendbar.
(15. 08. 2010, 11:21)Andreas schrieb: Und zur Entschädigung: Klar geregelt in §624 BGB
Ah, jetzt sind wir einen Schritt weiter. Und steht da was von 50%? Nein.
Bei öffentlichen Aufträgen gilt auch noch die VOB, und da ist insbesondere der Teil B relevant. Da wird prinzipiell auf BGB §624 verwiesen, es werden aber in §6 und 8 noch ein paar Präzisierungen gemacht.
(15. 08. 2010, 11:21)Andreas schrieb: Bei Großunternehmen wäre die Entschädigungssumme alles außer Material. Es sei denn, dass Unternehmen bekommt einen Ersatzauftrag im gleichen Umfang.
Genau das steht da nicht. Im Gegenteil, nach VOB/B §8 gibt es da nicht viel, denn sowohl Material als auch Arbeitskraft werden abgezogen. Um die ersparte Abeitskraft nicht abziehen zu können muß man sich schon sehr dämlich anstellen ("oder zu erwerben böswillig unterlässt"). Beim überwiegenden Einsatz von ausländischen Leiharbeitern schwer zu begründen. Ansonsten bleibt nicht mehr viel. Andernfalls würde die Baufirma zugeben, hohe Gewinnspannen zu haben, das kommt bei der Teilnahme an künftigen Ausschreibungen schlecht, wenn man dazu die Kalkulation offenlegen muß.
Abgesehen davon sind bisher nur der Abriss des Nordflügels, das Grundwassermanagement und ein Teil des Umbaus des Gleisvorfelds vergeben, in der Gesamtsumme recht wenig. Für alles andere greift das ohnehin nicht.