25. 01. 2010, 12:25
In der Lokalpresse bei uns stand einmal, daß eine Schülerin ihre Monatskarte verliehen hatte, aber das Märkchen darin nicht gültig war. Der Kontrolleur verlangte nicht, daß diese sich ausweist, sondern notierte sich einfach die Adresse in der Fahrkarte. Diese wurde darauf hin per Post aufgefordert, 40 Euro zu bezahlen und sagte den Eltern nicht daß sie die Fahrkarte verliehen hat, worauf diese dem Verkehrsbetrieb schrieben, daß es sich um ein Irrtum handeln muß, da die Familie in dieser Zeit verreist war. Dies wollten sie mit einer Kopie der Bordkarten für das Flugzeug belegen.
Dennoch kam dann heraus, daß die Fahrkarte verliehen wurde. Als Betrug galt dies allerdings nicht.
Dennoch kam dann heraus, daß die Fahrkarte verliehen wurde. Als Betrug galt dies allerdings nicht.