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Zeugen-Aufruf - Stadtbahn Haltestelle Türlenstr. 14.11.08 geg. 23 Uhr
#31
(30. 11. 2009, 01:11)GoaSkin schrieb: Natürlich gibt es auch Gesetze, bei denen von minderschweren oder besonders schweren Fällen die Rede ist und hier für ein abweichendes Strafmaß definiert ist.
Und genau das, und nur das, ist eine Qualifikation, auch qualifiziertes Delikt genannt, bzw. Privilegierung, wenn das Strafmaß gesenkt wird. Nachzulesen in jedem Lehrbuch zum allgemeinen Teil des StGB.

(30. 11. 2009, 01:11)GoaSkin schrieb: Die Richter haben Ordnungen, in denen genauer konkretisiert ist, unter welchen Umständen welche Strafe in Betracht kommt. Diese sind z.T. in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.
Aso, das wusste ich noch nicht. Das kommt dann wahrscheinlich erst im dritten Staatsexamen dran. Dodgy Mal im Ernst: Es gibt Grundsätz, an denen sich die Strafzumessung orientiert, die sind aber nicht bindend. Letzendlich kann man auch gar keine genauen Vorgaben machen, da im Strafrecht gerade nicht nach Schema F abgeurteilt werden soll, sondern, wie du schon gesagt hast, die Umstände des Einzelfalls miteinfließen müssen.
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RE: Zeugen-Aufruf - Stadtbahn Haltestelle Türlenstr. 14.11.08 geg. 23 Uhr - von DasBa - 30. 11. 2009, 14:58

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