25. 02. 2026, 17:21
Die SSB hat weiter Malheur mit den Treppenanlagen an ihren kürzlich gebauten Haltestellen. Nachdem schon an der Station Staatsgalerie die Treppen saniert werden mußten, trifft es jetzt auch die erst 2021 eröffnete Haltestelle am Flughafen:
Die Verlängerung der Stadtbahnstrecke Fasanenhof – Flughafen/Messe ging im November 2021 in Betrieb. Teil der Neubaustrecke ist der Tunnel Flughafen inklusive der Endhaltestelle Flughafen/Messe. Der Bahnsteig der Haltestelle ist von Seite Ost (Messe & Flughafen) ebenerdig zugänglich, aus Westen wird der Bahnsteig über eine Treppe erschlossen. Diese Treppe ist aufgrund planerischer und baulicher Defizite in mehreren Bereichen undicht, so dass in den darunterliegenden Betriebsräumen und dem Kabelkeller ein kontinuierlicher Wasseraustritt festzustellen ist.
Die Treppe wird für die Dauer der Sanierung vollständig gesperrt. Die Haltestelle und die Straße oberhalb sind weiterhin in Nutzung. Für den Betrieb der Geräte hat der AN die geltenden Lärmschutzrichtwerte einzuhalten. Maßnahmen zur Minderung von Baustellengeräuschen gemäß AVV Baulärm sind zu ergreifen. Entsprechende Maßnahmen sind in die Einzelpositionen mit einzukalkulieren.
Der Zutritt von Unbefugten ist zwingend zu verhindern.
Baubeginn: 07.05.2026
Bauende: 04.08.2026
https://whitelabel.vergabe24.de/index.ph...id=7836991
Die Verlängerung der Stadtbahnstrecke Fasanenhof – Flughafen/Messe ging im November 2021 in Betrieb. Teil der Neubaustrecke ist der Tunnel Flughafen inklusive der Endhaltestelle Flughafen/Messe. Der Bahnsteig der Haltestelle ist von Seite Ost (Messe & Flughafen) ebenerdig zugänglich, aus Westen wird der Bahnsteig über eine Treppe erschlossen. Diese Treppe ist aufgrund planerischer und baulicher Defizite in mehreren Bereichen undicht, so dass in den darunterliegenden Betriebsräumen und dem Kabelkeller ein kontinuierlicher Wasseraustritt festzustellen ist.
Die Treppe wird für die Dauer der Sanierung vollständig gesperrt. Die Haltestelle und die Straße oberhalb sind weiterhin in Nutzung. Für den Betrieb der Geräte hat der AN die geltenden Lärmschutzrichtwerte einzuhalten. Maßnahmen zur Minderung von Baustellengeräuschen gemäß AVV Baulärm sind zu ergreifen. Entsprechende Maßnahmen sind in die Einzelpositionen mit einzukalkulieren.
Der Zutritt von Unbefugten ist zwingend zu verhindern.
Baubeginn: 07.05.2026
Bauende: 04.08.2026
https://whitelabel.vergabe24.de/index.ph...id=7836991