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Entfällt Zugbindung bei verspäteter S-Bahn
#13
(23. 04. 2009, 07:30)Weinberg_61er schrieb: Also im engsten Sinne (jetzt kommt die Engstirnigkeit wieder durch) heißt das: Ist ein Bus oder eine Bahn der SSB in einen Unfall verwickelt und hat dieser Unfall die SSB verursacht (z.B. durch Unachtsamkeit), nur dann, und wirklich nur dann, kommt der Punkt der Servicegarantie zum Tragen, dass man sich z.B. ein Taxi nehmen darf.

Ein noch nicht aufgeführtes Beispiel, bei dem ich den Taxi-Preis einmal erstattet und ein anderes Mal nicht erstattet bekommen hatte, war 1999 oder 2000 folgendes:

Die letzte (damals noch Nicht-U) Linie 2 ist am Charlottenplatz Richtung Bad Cannstatt regelmäßig zu früh losgefahren.
Einmal war ich zwei Minuten vor Abfahrtszeit da uns sah nur noch die Rücklichter => Taxi wurde gezahlt.
Ein anderes Mal sah ich eine Minute (~45 Sekunden) vor Abfahrtszeit noch die Rücklichter => Taxi wurde nicht gezahlt, da laut (ich nenne es jetzt mal) Fahrtenschreiber die Haltestelle pünktlich verlassen wurde.
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RE: Entfällt Zugbindung bei verspäteter S-Bahn - von Andy0711 - 23. 04. 2009, 14:27

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