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Entfällt Zugbindung bei verspäteter S-Bahn
#11
(23. 04. 2009, 07:30)Weinberg_61er schrieb: Ist ein Bus oder eine Bahn der SSB in einen Unfall verwickelt und hat dieser Unfall die SSB verursacht (z.B. durch Unachtsamkeit), nur dann, und wirklich nur dann, kommt der Punkt der Servicegarantie zum Tragen, dass man sich z.B. ein Taxi nehmen darf.
Aber dann war doch auch nicht die SSB sondern nur der Fahrer schuld ;-)

Aber ich bin ja mal gespannt, wie großzügig der VVS seine Mobilitätsgarantie umsetzt - die ist ja auch so schwammig formuliert.

Gruß, Philipp
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RE: Entfällt Zugbindung bei verspäteter S-Bahn - von Philipp - 23. 04. 2009, 11:15

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