11. 10. 2025, 00:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11. 10. 2025, 09:41 von Strohgäubahner.)
(10. 10. 2025, 17:00)dt8.de schrieb:(06. 10. 2025, 19:47)Strohgäubahner schrieb:(06. 10. 2025, 13:57)dt8.de schrieb:Dafür gibt es GPS-Repeater, damit funktioniert das auch ohne freie Sicht auf den Himmel.(29. 09. 2025, 21:53)Strohgäubahner schrieb: Also bei Flugzeugen ist das absoluter Standard, dass die Systemuhr sich Zeitupdates via GPS holtWas in geschlossenen Gebäuden (Abstellhalle) schonmal nicht funktioniert. Auch nicht in einem Hangar.
(06. 10. 2025, 13:57)dt8.de schrieb: wie funktioniert eine GPS-Uhr in einer Wagenhalle?GPS-Repeater, siehe oben.
Hmm, sicher?
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fach...tikel.html
Würde ich nicht nutzen, ist für den Anwendungsfall nämlich nicht legal.
Da steht doch: „Hersteller, die GNSS-Empfänger als integralen Bestandteil in ihr Endprodukt einbauen (z. B.Autohersteller)“
Das wäre ein Zughersteller also auch und der kann das zusammen mit anderem für die Wartung benötigtem Equipment an den Abstellanlagen installieren. Außerdem handelt es sich hier um eine Verwaltungsvorschrift, die kann die BNetzA also selber ändern. Als ich das letzte Mal bei einer Fragestellung für eine experimentelle Frequenzzuteilung mit den Leuten dort zu tun hatte waren die technisch sehr kompetent und lösungsorientiert. Da hat sich niemand hinter Vorschriften versteckt sondern uns wurden die Regelungsziele erläutert und dann eine Lösung erarbeitet.
Die scheint es hier ja ganz massiv ums Recht haben zu gehen, warum kann man nicht stehen lassen, dass es andere technische Lösungen gibt und wir nicht wissen, welche Faktoren im konkreten Fall zur Entscheidung geführt haben es so zu machen, wie es ist?