01. 06. 2025, 19:55
(01. 06. 2025, 10:42)dt8.de schrieb: Also StVZO eher nicht, eine Bahn ist nicht nach StVZO zugelassen. Die maßgeblichen Dinge dazu stehen in der BOStrab §40(2)
(01. 06. 2025, 09:42)AlexB2507 schrieb: 2. Meines Wissens nach ist es bei den Drachenfelswagen so, das am bergwertigen Fahrschalter Nur beschleunigt werden kann und am talseitigen nur gebremst. Das heißt Bergwärts wird durch die Steigung gebremst (Ausnahme Haltebremse) und talwärts wird durch die Steigung und die Verringerung der Bremskraft beschleunigt. Deshalb ist die Drachenfelsbahn auch auf ihrer gesamten Strecke ansteigend (sogar in der Werkstatt). Damit könnte man in Stuttgart weder den Depotbereich noch die Stecke von der Nägelestraße bis zum Albplatz aus eigener Kraft befahren.
Umgekehrt dürfte es wahrscheinlich schon am Lichtraumprofil scheitern.
Gibt es in der Schweiz noch technisch kompatible Bahnen? Ich kenne nur welche mit Zahnstange über SOK, die falle schonmal raus.
Lassen wir dabei mal die ganze Zulassungsthematik weg, ist ja nur ein theoretisches Gedankenspiel - wobei, wurden die ZT4.1 nicht nach schweizer Vorschriften zugelassen, weil es damals hierzulande keine gab?
Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Das mit dem Lichtraumprofil leuchtet natürlich ein, ich hatte irgendwie auch nicht den Eindruck, daß es ein ZT4 (egal welche Version) unter den Drachenfels - Brücken hindurchschaffen würde. Ich dachte auch eher an den umgekehrten Fall, der aber mit der beschriebenen Antriebstechnik natürlich auch
nicht gehen würde.
Ansonsten würde ich doch gerne noch einmal meine viel frühere Frage aus Beitrag 82 wiederholen, die sich ja vor allem aus der Frage einer möglichen Verlängerung ergeben hat:
https://forum.gtvier.de/myBB/showthread....5#pid67335
Wäre es überhaupt möglich, einen Stuttgarter Zacke-Wagen dauerhaft zu "drehen", oder gibt es da starre technische Voraussetzungen über die Berg- und Talseite? Wie schon gesagt, mir ist bisher kein solcher Fall bekannt, deshalb denke ich, eher nicht.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)