18. 05. 2025, 07:25
(18. 05. 2025, 00:06)Holger2 schrieb: zu 1. Ich bin der Meinung, dass es sich hierbei um Bestandsschutz handelt. Bei neueren Kreuzungen wird meiner Meinung nach vermehrt das gelbe Blinklicht durch rote Fußgängerampeln ersetzt.
zu 2. Blinkende Punkte werden dann angebracht, wenn ausschließlich der Bahnübergang gesichert wird. Ist das Signal Teil einer komplexeren Ampelanlage, wird mit Signal gesichert. Am Schelmenwasen führen ja mehrere Straßen auf den Bahnübergang zu.
Zu 1. Die roten Fußgängerampel findet man, zum Beispiel an der Haltestelle Esslinger Str., wenn auch starker Fahrradverkehr zu erwarten ist. Das ist aber kein Standard.
Zu 2. Wenn die Gleisüberfahrt Teil einer komplexen Ampelanlage ist, dann handelt es sich nicht um einen Bahnübergang (bei dem die Bahn Vorrang hat) sondern um die Teilnahme der Bahn am Straßenverkehr. Dann gibt es aber auch keine Bü-Tafel. Bei der Fragrstellung ging es ausschließlich um Bü-beschilderte "echte" Bahnübergänge.