08. 05. 2025, 19:37
(08. 05. 2025, 17:58)dt8.de schrieb:(08. 05. 2025, 14:29)Ensign Joe schrieb: §6 (4) der Beförderungsbedingungen des VVS:
Zitat:Ist der Fahrgast mit einem Fahrausweis versehen, der zu entwerten ist, so hat er diesen durch ein VVS Entwertergerät zu entwerten. […] Der Fahrgast hat sich grundsätzlich von der Entwertung zu überzeugen. Eine handschriftliche Entwertung ist grundsätzlich untersagt.
Ist aber unlogisch, weil der Satz davor lautet: Ist in den Bussen kein
Entwertergerät vorhanden, ist der Fahrausweis dem Betriebspersonal un-
aufgefordert und unverzüglich zum Entwerten zu übergeben.
Wie soll das Betriebspersonal entwerten, wenn kein Entwerter vorhanden ist? Der Eintrag wurde hier vom Betriebspersonal gemacht, ein Umstieg auf andere Verkehrsmittel ist auch nicht zulässig.
Das Personal könnte einen Stempel mit einstellbarem Datum und Zeit haben, oder eine Zange verwenden und etwas rausknipsen. Aber am Ende sehe ich hier auch für den Fahrkarteninhaber kein Problem, ich muss doch davon ausgehen dürfen, dass das Personal weiß, wie es richtig entwertet und nicht ich das Personal darauf hinweisen muss.