03. 02. 2025, 15:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03. 02. 2025, 16:27 von Alt-Schmöckwitz.)
Das Streikrecht hat grundsätzlich KEINE Grenzen.
Grundgesetz, Artikel 9.
Es ist unerträglich was sich bestimmte Leute vorstellen.
Wenn man aber tatsächlich in bestimmten Bereichen keine Streiks will, dann muss man eben verbeamten!
Lokführer waren früher Beamte. Der Zug fuhr. Ganz einfach.
Grundgesetz, Artikel 9.
Es ist unerträglich was sich bestimmte Leute vorstellen.
Wenn man aber tatsächlich in bestimmten Bereichen keine Streiks will, dann muss man eben verbeamten!
Lokführer waren früher Beamte. Der Zug fuhr. Ganz einfach.
Tram 68 S-Bhf Köpenick - Alt-Schmöckwitz