27. 03. 2009, 15:10
(27. 03. 2009, 10:47)DasBa schrieb: Klar geht das. Nur verfällt der Anspruch auf den reservierten Platz, wenn der Platz nicht 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges besetzt ist. Und da man (vielleicht mal von Personen mit entsprechender Leibesfülle abgesehen) logischerweise nur auf einem Platz sitzen kann, ist die zweite Reservierung dann futsch.
Was in einem Reservierungspflichtigen Zug aber scheißegal ist.
Zitat:Dass Fahrkarte und Reservierung zwingend zusammen gekauft werden müssen gibt es nur bei einigen (Nacht-)Zügen.
Nennt sich dann Globalpreis. Gibts auch bei den EC über Brenner oder beim TGV.
Zitat:Aber alles was als D-Zug läuft ist eigentlich normaler Fernverkehr, selbst wenn es nur einzelne Wagen eines "richtigen" Nachtzuges sind.In dem Fall ist es ein EN (Wg 275 ist im EN). Der ist reservierungspflichtig. Wg 274 wär aber besser - das ist ein Bbvmz, ein umgebauter Amz. Da sind dann die Abteile deutlich größer.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)