23. 09. 2024, 18:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23. 09. 2024, 19:47 von Peter K.)
(23. 09. 2024, 16:51)automan schrieb: Direkt Pfusch zu unterstellen halte ich für Vermessen. Das ist eine Mängelsanierung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. Ganz normaler Alltag im Bauwesen.
Tatsächlich schwer zu beurteilen wie Fit ein Herr Milankovic in Sachen VOB und Baurecht ist...
Wir können froh sein, dass es VOR dem Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgt und die Probleme nicht erst danach erkannt wurden.
Hallo Automan,
danke für die Klarstellung. Der Artikel von Herrn Milankovic zeugt in der Tat von wenig Sachkenntnis im Detail. Es stimmt zwar dass die Entwässerungsrinnen bis zur Fertigstellung der Platzoberfläche fehlen sie haben aber mit dem Schaden an den Treppen nichts zu tun. Ich bleibe dabei, Micha es fehlt dir an Sachkompetenz zu diesem Thema. Ich würde mich daher an deiner Stelle hüten solche Urteile zu fällen. Wenn es immer so einfach wäre hätte man sicherlich keine Gutachter gebraucht. Aber das nächste
Mal kann man ja dich fragen und die Welt ist plötzlich ganz einfach.