18. 04. 2024, 11:28
Unfälle sind Unfälle egal ob zwischen zwei Bahnen, mit MIV oder Personen.
Betriebsstörungen sind eher Personen im Gleis, Oberleitungsschäden, Fahrzeugdefekte o.ä.
Dann hätten beide Themen ihre Berechtigung und gut. Warum kompliziert, wenns auch einfach geht?
Betriebsstörungen sind eher Personen im Gleis, Oberleitungsschäden, Fahrzeugdefekte o.ä.
Dann hätten beide Themen ihre Berechtigung und gut. Warum kompliziert, wenns auch einfach geht?