17. 04. 2024, 08:31
Ich würde es so festlegen:
Stadtbahnunfälle: zwischen Stadtbahnen untereinander, Entgleisungen. MIV nicht betroffen.
Betriebsstörungen: technische Störungen, Verkehrsunfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern, also Umstände die zu einer Betriebsstörung bzw. Betriebsunterbrechnung führen.
Einverstanden?
Stadtbahnunfälle: zwischen Stadtbahnen untereinander, Entgleisungen. MIV nicht betroffen.
Betriebsstörungen: technische Störungen, Verkehrsunfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern, also Umstände die zu einer Betriebsstörung bzw. Betriebsunterbrechnung führen.
Einverstanden?