(13. 03. 2009, 12:16)_U8_ schrieb: Naja - dat Gesetz hilft mir auch nicht weiter.Die SSB/VVS haben den Zettel mit deiner gefälschten Unterschrift ja. Und falls sie dir so nicht geglaubt hätten, hätte man daran denken können, es zu "beweisen" indem du ihnen einen handschriftlichen Brief hättest zukommen lassen, dass nicht du das warst. So kann man eventuell erkennen, dass deine Handschrift nicht dazu passt. Letztlich ist das alles so ein großer Aufwand, so dass man es wohl blieben lassen bzw. normalerweise wirklich aussteigt und auf die Polizei zum Zwecke der Identitätsfeststellung wartet.
(13. 03. 2009, 12:16)_U8_ schrieb: Komisches Gesetz aber,dann könnte theorethisch jeder Minderjährige kostenlos fahren und sich eine Fahrkarte sparen
Nein! Fahrkarte muss man selbstverständlich lösen. Außerdem ist das kein Kavaliersdelikt, sondern tatsächlich sogar strafbar!
Edit: Strafbar nach http://www.google.de/search?hl=de&q=265a+stgb