Exkurs. Eigentlich kaum zu glauben aber wahr:
Juristisch gesehen kann von einem Minderjährigen der sogar bewusst schwarz fährt und dessen Eltern nicht mit Schwarzfahren einverstanden sind, gar kein erhöhtes Beförderungsentgelt von ihm gefordert werden. Nur das normale, ggfs etwaige Bearbeitungskosten. Der Verkehrsbetrieb hat keinen Anspruch, trotz Beförderungsbedingungen. Es scheitert i.E. am strikten Minderjährigenschutz des BGB, §108 I.
Siehe http://www.google.de/search?hl=de&q=Flugreisefall (vergleichbar: Hinflug)
Juristisch gesehen kann von einem Minderjährigen der sogar bewusst schwarz fährt und dessen Eltern nicht mit Schwarzfahren einverstanden sind, gar kein erhöhtes Beförderungsentgelt von ihm gefordert werden. Nur das normale, ggfs etwaige Bearbeitungskosten. Der Verkehrsbetrieb hat keinen Anspruch, trotz Beförderungsbedingungen. Es scheitert i.E. am strikten Minderjährigenschutz des BGB, §108 I.
Siehe http://www.google.de/search?hl=de&q=Flugreisefall (vergleichbar: Hinflug)