15. 03. 2024, 15:44
Die StVO sagt hierzu erst einmal gar nichts. § 39 (5)
Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) empfehlen ein Demarkieren, Abdecken oder Auskreuzen, je nach Gegebenheiten, um Missverständnissen vorzubeugen. Das Kreuz passt schon so, wenn es auch nicht danach aussieht, als wäre es im korrekten 3:1-Seitenverhältnis (damit es aus Fahrerperspektive korrekt aussieht) gestreckt.
Zitat:Auch Markierungen und markierte Radverkehrsführungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind.
Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) empfehlen ein Demarkieren, Abdecken oder Auskreuzen, je nach Gegebenheiten, um Missverständnissen vorzubeugen. Das Kreuz passt schon so, wenn es auch nicht danach aussieht, als wäre es im korrekten 3:1-Seitenverhältnis (damit es aus Fahrerperspektive korrekt aussieht) gestreckt.