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U1 ab 2016 in DoTra nach Heslach, U14 von Mühlhausen bis Vaihingen
Die StVO sagt hierzu erst einmal gar nichts. § 39 (5)
Zitat:Auch Markierungen und markierte Radverkehrsführungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind.

Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) empfehlen ein Demarkieren, Abdecken oder Auskreuzen, je nach Gegebenheiten, um Missverständnissen vorzubeugen. Das Kreuz passt schon so, wenn es auch nicht danach aussieht, als wäre es im korrekten 3:1-Seitenverhältnis (damit es aus Fahrerperspektive korrekt aussieht) gestreckt.
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Nachrichten in diesem Thema
U1 ab 2016 [??] in DoTra nach Heslach - von Micha - 27. 07. 2017, 22:24
U1 ab 201x in DoTra nach Heslach - von Micha - 17. 05. 2018, 20:47
U1 ab 2016 (?) in DoTra nach Heslach - von Micha - 30. 07. 2018, 21:51
War: U1 in DoTra nach Heslach... - von Micha - 02. 08. 2018, 09:59
War: U1... in DoTra nach Heslach... - von Micha - 16. 11. 2018, 23:58
RE: U1 ab 2023 in DoTra nach Heslach - von Mario - 21. 11. 2019, 09:04
RE: U1 ab 2016 in DoTra nach Heslach, U14 von Mühlhausen bis Vaihingen - von Ensign Joe - 15. 03. 2024, 15:44

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