04. 03. 2024, 16:44
(04. 03. 2024, 10:19)Fahrkartenbenutzer schrieb: Guten Morgen
(03. 03. 2024, 09:37)Jack Lanthyer schrieb: [...]
Insbesondere im Verkehrsbereich ist aufgrund der Streikmaßnahmen oft das Wort "Geiselhaft" gefallen, das sollte man sich das bedenken.
Das Streikrecht ist nunmal ein Grundrecht!
In einem Urteil zum Thema Streik und Artikel 14 hat das BVerG im Urteil ausgeführt: "Tarifverhandlungen ohne Streik wären im Grunde nichts anderes als kollektive Bettelei"
Und jetzt haben wir den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer in Form der GDL dem Arbeitgeber in Form der DB die nächsten Tarifjahre diktieren will. Das Entgegenkommen bei Tarifverhandlungen gilt nicht nur für den Arbeitgeber. Bisher lese ich in der Presse allerdings nichts von einem Entgegenkommen der GDL, sondern nur von Verhandlungsabbrüchen und daher Streiks.
Gruß aus Hamburg
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!