30. 01. 2024, 18:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30. 01. 2024, 18:34 von Jack Lanthyer.)
(30. 01. 2024, 16:20)dt8.de schrieb: ... Generalstreiks m.W. erlaubt - wenn nicht, dann finden sie eben trotz Verbots statt.Der letzte Satz hinter dem Bindestrich ist ein Stichwort. Wenn man das auf Beamtenstreik hierzulande (alte Bundesrepublik) ummünzt: "Der Beamtenstreik ist nicht erlaubt, aber es wird (wurde) trotzdem gemacht".
Der Bericht von LTO zeigt eindrücklich, daß sich die Verbeamteten Fluglotsen dem Streikverbot widersetzt hatten - mit strafrechtlichen Folgen: https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/st...trafrecht/
Die Aktion von Früher und Heute haben es gezeigt, daß Deutschland Streikregeln und keine Ausgestaltung durch das Richterrecht braucht. Es braucht einfach Regeln für die kritische Infrastruktur und wichtige Dienstleistungsbereichen, das klar vorgibt, was zu tun ist, damit ein Streik zulässig ist und die Auswirkung auf unbeteiligte Dritte minmiert werden kann.
Um es für die Fahrgäste die Regeln einfach, wie möglich, zu zeigen, wie der Streik abläuft und wie es ihnen geholfen wird, um mit den Mindestdienstleistungen trotzdem von A nach B kommen zu können, haben die SNCF und SNCB (belgiantrain.be) die Informationen veröffentlicht und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Sie enthalten zwar keine umfassende Informationen, aber die kompakte Information reicht aus, um die Leute schnell informieren zu können.
Besonders interessant ist die Textstelle der belgischen Bahn, daß der Streikantrag mindestens 8 Arbeitstagen vor dem (angekündigten) Streiktermin beim HR Rail eingereicht werden muß, damit der Streik genehmigt werden kann. Ich sehe darin keine Einschränkung des Streikrechts, im Gegenteil. Das schafft Interessensausgleich zwsichen den Gewerkschaften und unbeteiligte Dritte. Ich habe den Fahrplan bei der belgischen Bahn an deren Streiktagen angesehen. Der Not- bzw. Minimaldienst ist anscheinend besser, als hierzulande. Dort sind die Verbindungen Morgens und Abends besser, als am Rest des Tages, wenn der Berufsverkehr nicht stattfindet. Auch auf der "Nebenstrecke" werden die Zugverbindungen Morgens und Abends, so weit es geht, als Minimalangebot aufrechterhalten, sonst fallen sie zwischen dem Ende des morgendlichen und Beginn des abendlichen Berufverkehrs komplett aus. Die Fahrplanauskunft hilft ihnen auch dabei, wie sie anstelle des Zuges zu ihrem Ziel gelangen können.
(30. 01. 2024, 18:05)metalhead schrieb: Dass es funktionieren kann, wenn nur einzelne Fahrten stattfinden zeigen die jüngsten GDL-Streiks. Da gab es auch vielerorts ein Grundangebot. Ich glaube nicht, dass von den GDL-Streik keiner was mitbekommen hat.Das kann ich bestätigen, besonders das Grundangebot stellt sicher, daß die Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte gering sind. Leider ist das Problem, daß Deutsche Bahn vom "Alle-Linien-Grundangebot" vom letzten Streik vor mindestens 2 Jahren abgerückt ist, mit den Folgen, daß die Auswirkungen auf die Fahrgäste auf den Linien S2 bis S6 und S60 größer und unverhältnismäßiger geworden sind.
Zurück zum Thema: Es gibt sicherlich auf einigen SSB-Buslinien eine Mischung aus SSB- und Auftragsunternehmen. Um Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte zu minimieren, wäre es gut, wenn VVS im Fahrplanauskunft die Fahrzeiten den ihr bekannten Kurse von Auftragsunternehmen veröffentlichen würde. Nur dann haben die Fahrgäste eine Sicherheit und müssen nicht unnötig lange an der Haltestelle warten, bis irgendwann ein Bus kommt.