25. 01. 2024, 00:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25. 01. 2024, 00:43 von Salzäcker.)
Wenn die umliegenden Grundstücke.unbedingt bis zum Rand bebaut werden kann doch die SSB nichts dafür. Die Gebäude hätten auch einfach kleiner sein können.
Disclaimer: Alle Äußerung von mir stellen nur meine persönliche, private Sichtweise da.